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"Viel Zoff um ein Stück Stoff" - Geschichte des Kopftuchstreits in Deutschland

Das Tragen von Kopftüchern und Schleiern aus religiösen Gründen sorgt im öffentlichen Dienst seit Jahren immer wieder für Debatten und Konflikte. Wir stellen die wichtigsten Stationen im Streit um das Kopftuch in Deutschland vor.

  • Studentinnen mit Kopftuch; Foto: picture-alliance/dpa/F. Gentsch
  • Türkische Gastarbeiterinnen in Deutschland; Foto: Creative Commons Lizenz/Heinrich Klaffs
    1961: Die Bundesrepublik und die Türkei vereinbaren ein Anwerbeankommen. In den folgenden Jahrzehnten kommen Millionen Türken als Gastarbeiter nach Deutschland - die meisten bleiben. Damit kommt auch das Kopftuch als Kleidungsstück muslimischer Frauen in die Gesellschaft.
  • Der Sprecher des "Koordinierungsrats der Muslime", Bekir Alboga (Mitte links), der ehemalige Vorsitzende des "Zentralrats der Muslime in Deutschland" Ayyub Axel Köhler (Mitte rechts) sowie Aiman Mazyek (Außen Rechts), dem heutigen Vorsitzenden des Zentralrates; Foto: dpa
    2002: In seiner Islamischen Charta bekennt sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland zum Grundgesetz und fordert zugleich, in der Bundesrepublik müsse eine würdige muslimische Lebensweise möglich sein. Dazu zählt der Zentralrat das Kopftuch.
  • Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Vorsitzenden Winfried Hassemer (Mitte) sowie den Richtern Gertrude Lübbe-Wolff und Rudolf Mellinghoff eröffnet am 3.6.2003 die mündliche Verhandlung zum sogenannten Kopftuch-Streit im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; Foto: dpa/picture-alliance
    2003: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt von 2002, nach dem das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen an einem nicht-staatlichen Arbeitsplatz kein ausreichender Kündigungsgrund ist.
  • Die Lehrerin Fereshta Ludin am 26.06.2001 im Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim vor der Urteilsverkündung im Kopftuch-Streit; Foto: dpa/picture-alliance
    2003: Nach jahrelangem Rechtsstreit entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Fall Fereshta Ludin mit fünf zu drei Stimmen, dass einer muslimischen Lehrerin nicht ohne ein konkretes Gesetz verboten werden darf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Damit sind die Länderparlamente als Gesetzgeber am Zuge und erlassen in den folgenden Jahren unterschiedliche Regelungen.
  • Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg; Foto: DW
    2004: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) befasst sich erstmals mit dem Kopftuch und billigt das von türkischen Ausbildungseinrichtungen verhängte Verbot. Die Klage wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung weisen die Straßburger Richter ab.
  • Baskenmütze; Foto: Fotolia/by-studio
    2011: Das Tragen einer Mütze in der Schule kann aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt als religiöse Bekundung gewertet und damit verboten werden. Das Gericht stellt darauf ab, dass die Kopfbedeckung "erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird". Der Fall kommt nach Karlsruhe. Zuvor hatte das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass auch das Tragen einer Baskenmütze gegen das Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen verstoßen könne.
  • Symbolbild Kopftuch und Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe; Foto: picture-alliance/dpa/U. Deck
    2015: Das Bundesverfassungsgericht kippt ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen. Ein Verbot sei nur dann möglich, wenn das Tragen der muslimischen Kopfbedeckung eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden bedeute.
  • Jurastudentin klagt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen Einschränkungen beim Rechtsreferendariat wegen des Tragens eines Kopftuches; Foto: picture-alliance/dpa/K.-J. Hildenbrand
    2016: Das Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet, dass das in Bayern seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen rechtswidrig sei. Es handele sich um einen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit ohne gesetzliche Grundlage.
https://qantara.de//node/29450 Link
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