Die Wahl im Iran ist ungültig

Nach Auffassung des renommierten iranischen Geistlichen Hassan Yousefi Eshkevari ist das umstrittene Ergebnis der Präsidentenwahl vor dem islamischen Recht und den religiösen Grundsätzen der Gerechtigkeit nicht zu rechtfertigen.

Hassan Yousefi Eshkevari; www.pen.org
Der schiitische Theologe und Reformer Hassan Yousefi Eshkevari war zwischen 2000 bis 2004 politischer Gefangener im Iran.

​​ Die Ereignisse um die Präsidentschaftswahlen in Iran haben, statt die Dimension der Republik ernsthaft zu diskutieren, eine Auseinandersetzung mit der "Islamischen Dimension" herausgefordert.

Das theokratische System ist weniger dem modernen Verständnis von Republik und Demokratie verpflichtet als vielmehr, nach eigenem Bekenntnis, der Religion und den Grundsätzen des Islams. Nun sehen wir aber, dass bei den aktuellen Wahlen die selbstverständlichsten Grundsätze des Islams und die einfachsten Regeln der islamischen Rechtslehre ignoriert werden.

Zwar fehlen im Islam, will sagen: im Koran und in den Zeugnissen und Traditionen des Propheten, Begriffe wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Republik, Gewaltenteilung, Wahl oder Parlament.

Als aber 1979 die iranische Revolution ausbrach und Ajatollah Chomeini und andere, gleichgesinnte Theologen sich daranmachten, eine neue Staatsform namens "Islamische Republik" zu begründen, kamen sie überein, den Islam und die Scharia, das islamische Recht, in der Gestalt einer modernen Republik zu verwirklichen.

Freiheitsrechte innerhalb der Republik

Sie stellten die Republik der konstitutionellen Monarchie gegenüber. In der Präambel der Verfassung und in zahlreichen ihrer Artikel findet man dazu Erläuterungen. So ist etwa die Rede davon, dass "Gott den Menschen zum Herrn seines Schicksals" berufen hat, das Herrschaftsrecht also dem Menschen überlassen ist und die Politik durch allgemeine Wahlen (darunter: Wahl der Räte, Parlamentswahlen, Präsidentenwahl und Volksabstimmungen) bestimmt wird.

Es wird sogar ausgeführt, dass das Land nicht einmal für einen Tag ohne Parlament sein sollte. In Artikel 9 der Verfassung heißt es, dass Freiheit und Unabhängigkeit zwei untrennbare Bestandteile einer Sache seien und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Schließlich heißt es, dass die Freiheiten auch nicht durch den Erlass von Gesetzen verletzt werden dürften.

Ein Abschnitt der Verfassung trägt den Titel "Rechte der Nation". Er regelt die Freiheiten, die Aktivitäten von Parteien, die Freiheit der Medien, die Versammlungsfreiheit, er verbietet die Meinungskontrolle – und die Folter.

Eine moderne Republik

Obwohl in die Verfassung die "Herrschaft des Rechtsgelehrten" Eingang fand – aus der später eine absolute Herrschaft des Rechtsgelehrten wurde –, obwohl alle Freiheiten und Gesetzesinitiativen auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Islams geprüft wurden und obwohl es deshalb in einigen Bereichen zu Widersprüchen kam, wurden vor allem in Artikel 9 der Verfassung die Grundsätze der Republik anerkannt.

Machtstrukturen innerhalb der Islamischen Republik; Fotomontage wikimedia/DW
Die so genannte "Herrschaft der Rechtsgelehrten" weist zwar formal republikanisch-demokratische Elemente auf. In Wirklichkeit jedoch sind die Kompetenzen des Staatspräsidenten, des Parlaments, des Schlichtungsrates und des Ministerrats stark eingeschränkt.

​​Die Islamische Republik wurde durch Volksabstimmung gegründet und verdankt dieser ihre Legitimität. Sie ist Mitglied der Vereinten Nationen, sie hat alle Grundsatzdokumente dieser Organisation unterzeichnet, unter anderem die Internationale Menschenrechtserklärung von 1948. Sie ist Mitglied der Interparlamentarischen Organisation und kann sich den daraus entstehenden Verpflichtungen nicht entziehen.

Wenn Ajatollah Chomeini in Paris erklärte, er verstehe unter Republik das, was weltweit und allgemein darunter verstanden werde, und sogar hinzufügte, die Islamische Republik orientiere sich am Muster der Französischen Republik, dann wird klar, dass der Grundsatz einer modernen Republik gegenüber den anderen Grundsätzen und Anschauungen, wie etwa der Scharia, Vorrang genießt.

Republikanischen Grundsätzen verpflichtet

Die Führer der Islamischen Republik Iran müssten also zwingend nicht nur dem islamischen Recht verpflichtet sein, sondern ebenso den Grundsätzen und Verfahrensweisen einer Republik.

Ayathollah Chomeini; Foto: AP
Im Sinne Chomeinis sollte die Auslegung der Scharia nach den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie und Republik erfolgen, schreibt Eshkevari.

​​Gerade wenn sie Chomeini, dem Gründer der Islamischen Republik, folgen wollen, müssten sie sich um eine Auslegung der Scharia nach den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie und Republik bemühen. Anderenfalls wäre die Annahme des Grundsatzes der Republik und der Rechte des Volkes sinnlos und nichtig.

Darüber hinaus verpflichten die Prinzipien und Regeln des Islams und der Rechtsschule die Führer der Islamischen Republik, alle Grundsätze der Verfassung, darunter auch die Artikel zur republikanischen Staatsordnung, zu den Freiheiten und Rechten des Volkes, anzuwenden.

Das Treuhandgut der Macht

Hier ein Hinweis auf einige islamische Grundsätze: Erstens gilt im Koran und in den religiösen Überlieferungen die "Wahrung der Treue" als eine moralische Pflicht und als ein notwendiger, nicht zu umgehender Bestandteil der Scharia.

Übergibt man einem Treuhänder ein Gut, so ist dieser verpflichtet, das Gut zu schützen und es rechtzeitig und unversehrt dem Besitzer zurückzugeben. Im Verletzungsfalle ist der Treuhänder rechenschaftspflichtig und hat Schadenersatz zu leisten.

Nach den gleichen religiösen Quellen stellt die Regierungsmacht ein göttliches und menschliches Treuhandgut dar, das durch die Menschen, die eigentlichen und wirklichen Besitzer der Macht, einer oder mehreren Personen in die Hand gegeben ist.

Frankreichs Exil-Iraner demonstrieren gegen das Regime in Paris; Foto: AP
"Wandel für den Iran!" - Frankreichs Exil-Iraner demonstrieren gegen die autoritäre Herrschaft des obersten Rechtsgelehrten, Ali Khamenei und für die Wahrung demokratischer Grundrechte in der Islamischen Republik.

​​Die Machthaber sind demnach verpflichtet, diese ihnen überlassene Macht im Rahmen gegenseitiger Abmachungen zu schützen und das Treuhandgut seinen rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben. Die Stimme der Menschen bei den Wahlen ist ein Treuhandgut der Menschen, mit dem korrekt umgegangen werden muss.

Zweitens gehört auch die Vertragstreue nach den einschlägigen religiösen Quellen zu den moralischen Grundsätzen der Scharia. Diese Regel ist in allen gesellschaftlichen Beziehungen einzuhalten, angefangen von der Abmachung zwischen einer Frau und einem Mann bis hin zu Verträgen in Wirtschaft und Politik.

In der modernen, demokratischen und republikanischen Ordnung stellt die Verfassung den Vertrag zwischen dem Staat und dem Volk dar. Daher sind beide Seiten des Vertrages verpflichtet, sich treu an diese Abmachung zu halten – keiner hat das Recht, sie einseitig aufzukündigen. Wenn die eine Seite den Vertrag verletzt, ist die andere davon entbunden.

Gerechtigkeitspflichten

Der Islam ist eine gerechtigkeitszentrierte Religion. Alle Beziehungen des Menschen zu Gott, zur Natur, zur Gesellschaft und sogar zu sich selbst werden nach Maßgabe der Gerechtigkeit geregelt. Daher haben die großen schiitischen Gelehrten die Gerechtigkeit als Maßstab des Urteils festgelegt. Die Religion, so liest man bei diesen Gelehrten, muss gerecht, nicht die Gerechtigkeit religiös interpretiert werden.

Mehdi Karrubi; Foto: AP
Es sei unglaubwürdig und inakzeptabel, dass Ahmadinedschad so viele Stimmen und Herausforderer Mehdi Karrubi so wenige erhalten habe, kritisiert Eshkevari.

​​Angesichts dieser Bedeutung der Gerechtigkeit werden im islamischen Recht alle Angelegenheiten der Gesetze, der Herrschaft, der Politik, Wirtschaft und Moral am Maßstab der Gerechtigkeit beurteilt; anderenfalls besäßen sie keinen religiös-rechtlichen Wert.

Gerade jene, denen die Gesellschaft ein verantwortliches Mandat übertragen hat, müssen die Kriterien der Gerechtigkeit erfüllen – vom Imam angefangen bis zum Richter, zum geistlichen Vorbild oder zum Politiker einer islamischen Gesellschaft. Wer die Bedingungen der Gerechtigkeit nicht erfüllt, scheidet automatisch aus dem Amt, es ist noch nicht einmal erforderlich, ihn abzusetzen.

Mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen müssen wir nun prüfen, ob hier eine Gesetzesverletzung vorliegt oder nicht. Waren die Wahlen korrekt, gerecht, fair und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften? Sind ihre Ergebnisse anzuerkennen oder nicht?

Die Verantwortlichen für die Organisierung der Wahlen behaupten zwar, dass die Wahlen korrekt und gesetzlich verliefen und dass die veröffentlichten Ergebnisse richtig sind.

Aber die drei Kandidaten, die zu Verlierern erklärt wurden, widersprechen dem. Insbesondere Mir Hossein Mussawi behauptet, dass er die Mehrheit der Stimmen erhalten habe und vom Volk gewählt worden sei und dass seine Stimmen auf das Konto von Mahmud Ahmadineschad umgeleitet worden seien.

Verletzte Grundsätze

Zurzeit gibt es keine Möglichkeit, die Richtigkeit der Behauptungen der beiden Seiten zu überprüfen. Es sind jedoch klare Indizien dafür vorhanden, dass die veröffentlichten Ergebnisse nicht richtig und inakzeptabel sind. Insbesondere ist nicht zu akzeptieren, dass Ahmadineschad einerseits so viele und Mehdi Karrubi so wenige Stimmen erhalten hat.

Wer in Iran lebt – auch erklärte Anhänger von Ahmadineschad –, weiß allzu gut, dass, wenn auch nur die Wahlkampf-Aktivisten von Karrubi und ihre Familienmitglieder ihm ihre Stimme gegeben hätten, diese wenigstens einige Millionen ausgemacht hätten. Wie soll man also glauben, dass er nur dreihunderttausend Stimmen bekommen hat?

Anscheinend ist irgendwie gefälscht worden, die Unregelmäßigkeiten sind offensichtlich. Vielleicht in der Absicht, Macht zu zeigen und Konkurrenten, die Anhänger von Reformen, für die die Mehrheit der iranischen Nation steht, zu erniedrigen und sie für immer von der politischen Bühne zu entfernen.

Wenn die Ergebnisse der Wahlen falsch oder ungenau sind und die Wahl der Mehrzahl der Bevölkerung mit Absicht missachtet wurde und der gewählte Präsident nur das Produkt eines Wahlputsches ist, muss festgestellt werden, dass bei diesen Wahlen die republikanischen Grundsätze verletzt wurden – und dass man die islamischen Grundsätze der Scharia vorsätzlich ignorierte.

Die Verantwortlichen der Islamischen Republik müssen Bedingungen wie treuhänderisches Verhalten, Vertragstreue und gerechtes Verhalten erfüllen. Sie müssen gemäß der Verfassung sowohl leiten als auch geleitet werden, so dass sie das Land im Rahmen der allgemeinen Vernunft und des nationalen Interessen lenken können.

Wir sehen aber, dass keiner dieser Bedingungen und Regeln erfüllt sind. Der Maßstab für ein Urteil über diesen Streit sind: die Verfassung, die religiösen Regeln und die öffentliche Meinung.

Hassan Yousefi Eshkevari

© Frankfurter Allgemeine Zeitung 2009

Der schiitische Geistliche Hassan Yousefi Eshkevari, geboren 1950, trägt den religiösen Titel "Hodschatoleslam". Er gilt als einer der exponiertesten Theologen und Rechtsgelehrten in Iran und als bekanntester Kritiker innerhalb des iranischen Klerus. Eshkevari besuchte die Theologieschule in der heiligen Stadt Ghom und war schon zur Schah-Zeit politisch aktiv. Nach 1979 wurde er ins Parlament gewählt. Er plädiert für die Trennung von Religion und Staat. 2000 wurde er verhaftet und in das berüchtigte Teheraner Evin-Gefängnis gebracht, weil er in Berlin an einer Irankonferenz teilgenommen hatte. 2005 wurde er aus der Haft entlassen. Er lebt im Exil.

Qantara.de

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