Lob für deutsche Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Syrien - In Schweden erster syrischer Militär in Europa verurteilt

Die Opfer des Syrien-Regimes hoffen auf die Justiz in Europa. Denn der Weg zu Gerechtigkeit ist ihnen ansonsten versperrt. Die Ermittlungen in Deutschland und Schweden könnten aber auch für eine spätere Aufarbeitung der Gräueltaten wertvoll sein.

In Europa kommen erste Ermittlungen gegen syrische Kriegsverbrecher in Gang. In Schweden und Deutschland seien die Verfahren gegen Einzelpersonen am weitesten, erklärte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch am Dienstag in New York. «Schweden und Deutschland machen den Verantwortlichen klar, dass sie für ihre Verbrechen bezahlen müssen», sagte Maria Elena Vignoli von Human Rights Watch.

Aber auch in Ländern wie der Schweiz, in Norwegen, den Niederlanden und Frankreich würden Beweise zu Gräueltaten in Syriens Gefängnissen und Kriegsgebieten gesammelt. «Während andere Wege zu Gerechtigkeit momentan blockiert sind, sind Strafermittlungen in Europa ein Hoffnungsanker für die Opfer der Verbrechen in Syrien, die sich sonst an niemanden wenden können», erläuterte Vignoli.

Schweden ist das erste europäische Land, in dem ein syrischer Armeeangehöriger wegen Kriegsverbrechen in seinem Land verurteilt wurde. Der Asylbewerber erhielt am 25. September eine Haftstrafe von acht Monaten, weil er die Würde von Kriegsopfern verletzt hatte. Er hatte mit dem Fuß auf Toten oder Schwerverletzen für ein Foto posiert.

In Deutschland laufen die meisten Ermittlungen dem Bericht zufolge wegen Terrorverdacht, etwa wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz «Islamischer Staat (IS). Wegen möglicher Kriegsverbrechen führt das Völkerstrafrechtsreferat der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe zu Syrien und Irak 27 personenbezogene Ermittlungsverfahren gegen 34 Beschuldigte. Neun dieser Verfahren richten sich gegen zwölf Personen, die dem syrischen Regime zugeordnet werden.

Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat im März und im September in Karlsruhe zusammen mit Folteropfern und Hinterbliebenen zwei Strafanzeigen gegen hochrangige Funktionäre des Assad-Regimes eingereicht. Dazu wurden Fotos vorgelegt, um systematische Folterungen zu belegen. »Jetzt hoffen wir auf internationale Haftbefehle", sagte ECCHR-Sprecherin Anabel Bermejo in Berlin. Die Justiz habe nach der Anzeige im März recht schnell gehandelt und Zeugen vernommen.

Menschenrechtler sehen im Fall von Syrien die europäischen Gerichte gefordert. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden. Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof ist Syrern versperrt. Denn Syrien ist nicht Mitglied des Weltstrafgerichts. Zwar könnte der Weltsicherheitsrat den Gerichtshof mit Syrien-Ermittlungen beauftragen. Ein solches Mandat wird aber momentan von der Veto-Macht Russland blockiert. Russland ist mit dem Assad-Regime verbündet.

Human Rights Watch lobt die Anstrengungen der deutschen und schwedischen Justiz. Andere Länder sollten folgen, um die Straflosigkeit in Syrien zu beenden und Grundlagen für spätere Prozesse zu schaffen. Gleichwohl seien die Schwierigkeiten, Beweise zu sammeln aus einem Tausende Kilometer entfernten und nicht zugänglichen Kriegsgebiet enorm, erläuterten die Menschenrechtler. Zudem seien viele Flüchtlinge nicht darüber informiert, dass und wie sie Anzeige in Deutschland erstatten könnten. (epd)

Mehr zum Thema finden Sie hier …