Aus für Al Manar-TV

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat den Fernsehsender Al Manar-TV verboten. Den Programmmachern wird vorgeworfen, antijüdische Hetze zu verbreiten. Über die Hintergründe des Urteils berichtet Bernard Schmid aus Paris.

In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht am vergangenen Montag den Fernsehsender Al Manar-TV verboten. Den Programmmachern wird vorgeworfen, antijüdische Hetze zu verbreiten. Über die Hintergründe des Urteils berichtet Bernard Schmid aus Paris

Logo des Senders 'Al Manar TV'

​​Der Sender Al Manar-TV, dessen Name "Der Leuchtturm" bedeutet, steht der libanesisch-schiitischen Hizbollah nahe und konnte seit dem Jahr 2000 in Frankreich über Satelliten des inländischen Betreibers Eutelsat empfangen werden.

Das Verwaltungsgericht war vom französischen Fernsehrat CSA (die oberste Aufsichtsbehörde für Rundfunk und Fernsehen) angerufen worden. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d'Etat) verurteilte daraufhin den Betreiber Eutelsat dazu, innerhalb von 48 Stunden die Ausstrahlung der Programme von Al Manar-TV auf französischem Boden einzustellen.

Konfliktdeeskalation aus politischem Kalkül

Al Manar-TV kam seiner Abschaltung jedoch zuvor und hörte einen Tag nach dem Urteil auf, seine Programme nach Frankreich auszustrahlen. Dadurch ersparte der Sender dem Satellitenbetreiber Eutelsat einen möglichen Konflikt mit der in Tunis ansässigen Sendestation Arabsat. Über Arabset werden insgesamt zehn arabische, meist nordafrikanische, Fernsehsender in Richtung Europa ausgestrahlt.

Beobachter vermuten, Al Manar-TV setze derzeit bewusst auf eine moderate Reaktion, um später eine erneute Zulassung bei der Europäischen Union zu beantragen.

So enthielt die Fernsehstation sich scharfer Kommentare über das soeben beendete Verbotsverfahren und vermeldete dessen Ausgang lediglich, in sachlichem Tonfall am Ende ihrer arabischsprachigen Nachrichtensendung.

Im englischsprachigen Programm war dagegen die Rede von einer Frucht des Drucks "der zionistischen Lobby in Frankreich". Frankreich wurde vorgeworfen, seine republikanischen Prinzipien, darunter die Meinungsfreiheit, aufzugeben.

Antisemitische Propaganda

Doch was wurde Al Manar-TV konkret vorgeworfen? Der Fernsehrat CSA übte im Herbst 2003 erstmals scharfe Kritik an dem Sender. Damals strahlte Al Manar-TV während des muslimischen Fastenmonats Ramadan die syrische Fernsehserie unter dem Titel "Ash-Shatat" (Die Diaspora) aus.

Die Serie in 30 Teilen ist im Wesentlichen die Verfilmung der berüchtigten "Protokolle der Weisen von Zionen", jenes Klassikers der antisemitischen Fälschungen, der im Russland des frühen 20. Jahrhunderts durch die zaristische Geheimpolizei fabriziert und später von den deutschen Nazis zu Propagandazwecken eingesetzt wurde.

In der zwanzigsten Episode wird beispielsweise ein vorgeblicher jüdischer Ritualmord an einem christlichen Kind gezeigt, der - so die Darstellung - dazu diene, "aus seinem Blut Matzen zu backen".

Der Fernsehrat (CSA) erstattete daraufhin zwei Strafanzeigen, die von der Staatsanwaltschaft an den Conseil d'Etat weitergeleitet wurden. Dessen Urteil fiel am 20. August dieses Jahres. Mittlerweile war dem Conseil d'Etat, durch ein Gesetz vom 9. Juli 2004, die Zuständigkeit für das eventuelle Verbot von Fernsehsendern auf französischem Staatsgebiet erteilt worden.

Bis dahin konnte der Fernsehrat den Sendern noch selbst die Zulassung verweigern oder entziehen, was dieser auch im Falle des kurdischen Senders Medya TV, dem seine Nähe zur verbotenen PKK vorgeworfen wurde, auch unternahm.

Die obersten Richter forderten in ihrem Urteil, dass Al Manar-TV unter strenge Auflagen gestellt wird. Durch eine bis spätestens zum 1. Oktober 2004 abzuschließende Vereinbarung, deren Verletzung den Entzug der Sendelizenz nach sich ziehen könne, sollte der Sender eine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Fernsehrat eingehen.

Nach einigen Verhandlungen gab diese Aufsichtsbehörde dann grünes Licht, um Al Manar-TV wieder in Frankreich auf Sendung gehen zu lassen. Das geschah am 19. November.

Doch wenig später meldete der CSA erneute Verstöße des Senders gegen das französische Fernsehgesetz, das unter anderem "jedwede Aufstachelung zum Hass, insbesondere aufgrund der Religion oder der Nationalität" verbietet.

In einer Presseschau hatte Al Manar-TV einem "Experten für zionistische Angelegenheiten" in Damaskus das Wort erteilt. Dieser Studiogast behauptete unwidersprochen: "Der zionistische Feind versucht durch seine Warenexporte in arabische Länder ansteckende Krankheiten und Epidemien wie etwa AIDS zu verbreiten."

Die Anklänge an antisemitische Weltverschwörungstheorien, demzufolge jüdische Komplotte an zahlreichen Übeln schuld seien, sind offenkundig.

Proteste aus dem politischen Lager

Daraufhin erhoben viele französische Politiker ihre Stimme, denen die "Toleranz" gegenüber dem Sender zu weit ging. Vertreter der Konservativen - wie der damalige Wirtschaftsminister Nicolas Sarkozy oder der Christdemokrat François Bayrou - forderten das Verbot solcher Propaganda ebenso wie führende sozialistische Politiker, wie beispielsweise François Hollande.

Auch antirassistische Organisationen gingen auf die Barrikaden: Die "Liga gegen Rassismus und Antisemitismus" (LICRA) - die vor allem die jüdische Community in Frankreich vertritt - sowie die sozialdemokratische Vereinigung "SOS Racisme" waren sich zusammen mit der "Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft" - eine Organisation arabischstämmiger Migranten - in ihrer Verurteilung einig.

Zwar klaffen ihre Positionen - etwa zum Nahostkonflikt - meist deutlich auseinander, doch dieses Mal zogen die Organisationen am gleichen Strang und verurteilten die Sendungen als "infame antisemitische Botschaften".

Die juristischen Schritte gegen Al Manar TV gehen indessen weiter: Der CSA leitete ein Abmahnungsverfahren gegen den Fernsehsender ein und rief zugleich ein weiteres Mal das oberste Verwaltungsgericht an.

Nun hat das Gericht sein Urteil bekannt gegeben. Das außergerichtliche Abmahnungsverfahren läuft parallel dazu weiter. Ein anderer Ausgang als die Bestätigung des bereits gerichtlich verhängten Sendeverbots gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Bernhard Schmid

© Qantara.de 2004