Schwimmen im Burkini zumutbar

Müssen muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen - notfalls im Ganzkörper-Badeanzug? Eine junge Frankfurterin lehnt das ab. Zu Unrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Von Stefan Dege

Sie sehen aus wie eine Kombination aus Minikleid, Legging, Langarmshirt und Kopftuch - sogenannte Burkini sind gefragt unter streng gläubigen Musliminnen. Denn diese Badeanzüge lassen möglichst wenig oder gar keine Haut zum Vorschein kommen. Modelle in modischen Farben und Schnitten gibt es in spezialisierten Läden und natürlich im Internet.

"Ich würde gerne schwimmen, aber nur mit Mädchen", entschied die muslimische Schülerin eines Gymnasiums in Frankfurt-Höchst vor zwei Jahren. Ihr islamischer Glaube verbiete, sich vor Jungen oder Männern im Badeanzug zu zeigen. Außerdem dürfe - und wolle - sie ihre männlichen Klassenkameraden nicht mit nacktem Oberkörper sehen. Selbst das Tragen eines Burkini kam für die damals Elfjährige nicht in Frage. Seither beschäftigt sich die Justiz mit dem Fall.

"Schwimmen Ja - aber nur mit Mädchen"

Die Eltern der Gymnasiastin marokkanischer Abstammung beantragten die Befreiung ihrer Tochter vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen. Die Schule lehnte ab. Die Eltern riefen das Verwaltungsgericht in Frankfurt an - ohne Erfolg. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab der Schule Recht und wies die Klage ab. Es sei der Schülerin zuzumuten, in einem Burkini am Schwimmunterricht teilzunehmen, entschieden die Richter damals. In dem Revisionsverfahren hatten jetzt die Leipziger Bundesverwaltungsrichter das letzte Wort. Die zentrale Frage: Wann erlaubt das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht?

Muslimische Schülerinnen müssen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den Schwimmunterricht besuchen, wenn sie dabei einen sogenannten Burkini tragen können. Dies gilt auch für einen gemeinsamen Unterricht mit männlichen Schülern, entschied das Gericht am vergangenen Mittwoch in Leipzig.

Für "aus islamischer Sicht zumutbar" hält der  Zentralrat der Muslime in Deutschland das Tragen eines Ganzkörper-Badeanzugs. Aber auf den Einzelfall komme es an, so der Vorsitzende Aiman Mazyek. Wolle eine Muslima aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht mit männlichen Mitschülern schwimmen, sollte das respektiert werden.

"Auf dem Prüfstand steht weniger die Integration der Religionsgemeinschaften oder des Frankfurter Mädchens", meint Mazyek, "geprüft wird auch die Toleranzfähigkeit unserer Gesellschaft und die Bereitschaft, das umzusetzen, was unsere Verfassung ohnehin zubilligt - Gewissens- und Glaubensfreiheit."

Religion - unterschiedlich gelebt

Die Erziehungswissenschaftlerin Yasemin Karakasoglu ist Konrektorin für Interkulturalität und Internationalität an der Universität Bremen. Religion hält sie für Privatsache. Dennoch, sagt sie, müsse es einen Ausgleich zwischen den religiösen Gefühlen einzelner und dem pädagogischen Interesse des Staates geben. "Wir können nicht für uns in Anspruch nehmen, dass die Vorstellungen, wie wir sie für den Umgang mit dem Körper und der Begegnung der Geschlechter haben, grundsätzlich für alle in gleicher Weise zu gelten haben", ist sie überzeugt. "Religion wird von Menschen interpretiert." So vielfältig wie das menschliche Leben sei, so unterschiedlich werde auch Religion gelebt.

Glaubensfreiheit versus Schulpflicht? Einen Königsweg aus diesem Dilemma sieht auch die Wissenschaftlerin Karakasoglu nicht, die das Multi-Kulti-Gesicht im Schattenkabinett des SPD-Kanzerlandidaten Peer Steinbrück ist. Sie plädiert stattdessen für eher praktische, alltagstaugliche Lösungen. Möglich seien etwa gesonderte Schwimmkurse für streng religiöse Mädchen.

Glaubensfreiheit versus Schulpflicht? Einen Königsweg aus diesem Dilemma sieht auch Yasemin Karakasoglu nicht, die Konrektorin für Interkulturalität und Internationalität an der Universität Bremen ist.

Der Anwalt des Frankfurter Mädchens, Klaus Meissner beruft sich im Burkini-Fall unter anderem auf ein 20 Jahre altes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. 1993 hatte es geurteilt, dass eine Befreiung vom Schwimmunterricht möglich ist, wenn eine Schule keinen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht anbietet. Dagegen betonten kürzlich hessische Richter den Integrationsauftrag von Erziehung. Schüler müssten auf ein Leben in der pluralistischen und säkularen Gesellschaft in Deutschland vorbereitet werden. Anwalt Meissner hält dagegen: "Koedukativer Unterricht ist nicht unerlässlich für eine Erziehung zu einem respektvollen Umgang der Geschlechter miteinander." Und die Bremer Erziehungswissenschaftlerin Karakalogu meint: "Integration lässt sich nicht erzwingen."

Burkini als Kompromisslösung

Nunmehr kann muslimischen Mädchen im Burkini die Teilnahme am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht mit Jungen zugemutet werden. Um ihre religiösen Gefühle zu wahren, sei ein Ganzkörperbadeanzug als Kompromisslösung angemessen, urteilten jetzt die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. So sei "einer praktischen Lösung zwischen staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der einen Seite und grundgesetzlich verankerter Religionsfreiheit auf der anderen Seite Rechnung getragen".

Für die Schülerin aus Hessen hat das Urteil konkrete Folgen: In der neunten Klasse steht an der Helene-Lange-Schule in Frankfurt-Höchst noch einmal ein halbes Jahr Schwimmunterricht auf dem Lehrplan.

Der Islam ist in Deutschland nach dem Christentum die Glaubensrichtung mit den meisten Anhängern. Einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zufolge wohnen zwischen 3,8 und 4,3 Millionen Muslime in Deutschland. Der Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung liegt zwischen 4,6 und 5,2 Prozent, deutlich mehr, als bisher angenommen.

Stefan Dege

© Deutsche Welle 2013

Redaktion: Arian Fariborz/Qantara.de