Gerechtigkeit für Überlebende des „Islamischen Staates“
"Deutschland darf kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher sein". Kriminalhauptkommissar Klaus Zorn wiederholt diesen Satz mehrfach. Er und seine Leute sammeln Beweise. Sie wollen bereit sein, wenn sich die Chance für einen Zugriff ergibt.
Klaus Zorn sitzt in einem hochgesicherten Betonbau im beschaulichen Meckenheim im Süden des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Hier hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit Ende der 1970er Jahre eine Außenstelle. Damals war Deutschland noch ein geteiltes Land. Die Bundespolizei jagte vor allem die Linksterroristen der Rote Armee Fraktion (RAF).
Auch Klaus Zorn ermittelt gegen Terroristen. Der sportliche Endfünfziger ist stellvertretender Leiter der "War Crimes Unit" des Bundeskriminalamtes. Im Beamtendeutsch wird sie etwas umständlich "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht" genannt. Derzeit sind Zorn und seine Kollegen damit beschäftigt, Beweise für den jüngsten Genozid der Geschichte zu sammeln: den Völkermord des IS an den Jesiden.
Der Völkermord
Die Verbrechen, um die es geht, geschahen vor fünf Jahren im Norden des Irak, knapp 3.200 Kilometer Luftlinie von Meckenheim entfernt. Dort überfielen IS-Kämpfer Anfang August 2014 die ethnisch-religiöse Minderheit der Jesiden. Vor dem Angriff lebten etwa 500.000 Jesiden rund um ihren heiligen Berg Sindschar, der zwischen der Millionenstadt Mossul und der syrischen Grenze liegt. Der „Islamische Staat“ brandmarkte sie als "Ungläubige" und "Teufelsanbeter". Die Dschihadisten gingen systematisch auf Menschenjagd.
Knapp 10.000 Menschen, vor allem Männer und Jungen über 12 Jahre, wurden ermordet. In der Region sind mehr als 70 Massengräber entdeckt worden. Etwa 7.000 jesidische Frauen und Kinder wurden als Sklaven verschleppt, verkauft, misshandelt, vergewaltigt. Hunderttausende flohen – und wagen bis heute nur vereinzelt die Rückkehr in ihre Heimat. Viele Überlebende sind traumatisiert. Das gilt vor allem für jene rund 3.500 Frauen und Kinder, die der Sklaverei des IS entkommen konnten und heute wichtige Zeugen sind.[embed:render:embedded:node:18201]Für den renommierten Völkerstrafrechtler Lars Berster von der Universität Köln steht fest: Das Vorgehen des IS erfüllt den Tatbestand des Völkermords. Das Entscheidende sei die Zielsetzung der Täter. "Die Täter müssen darauf abzielen, eine nationale, ethnische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Und diese Vernichtungsabsicht war beim IS sehr sichtbar", betont Berster.
In Deutschland ist im Juni 2002 das Völkerstrafgesetzbuch in Kraft getreten. Hier ist das sogenannte "Weltrechtspflegeprinzip" verankert. Das heißt: Die deutsche Justiz kann Völkerstrafrechtsverbrechen, wie sie der IS begangen hat, immer verfolgen, auch dann wenn sie nicht in Deutschland begangen wurden und weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
Die Zeugin Nadia Murad
Zahlreiche Opfer der IS-Barbarei - und damit eben auch potenzielle Zeugen - leben in Deutschland. Seit 2015 haben über 85.000 Jesiden aus dem Irak und Syrien in Deutschland Schutz gesucht. Besonders wichtig für die strafrechtlichen Ermittlungen sind die etwa tausend jesidischen Frauen und Kinder, die seit Anfang 2015 durch ein humanitäres Sonderprogramm der Landesregierung Baden-Württemberg nach Deutschland geholt wurden. Zu ihnen gehört auch Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad.
Die heute 26-jährige hat umfassend gegenüber deutschen Ermittlern ausgesagt – und andere Frauen ermutigt, das Gleiche zu tun. Über die Inhalte der Vernehmungen schweigen die Ermittler. Aber um einen Eindruck von den unendlichen Qualen zu bekommen, denen Frauen wie Nadia Murad ausgesetzt waren, genügt ein Blick in einen UN-Bericht vom Juni 2016, in den auch deutsche Ermittlungen eingeflossen sind.
Danach wurden die Frauen für Beträge zwischen 200 und 1.500 US-Dollar gehandelt und oft mehrfach weiter verkauft. Auf sogenannten Sklavenmärkten. Und durch Online-Auktionen. Vergewaltigungen und Prügel waren an der Tagesordnung. Auch kleine Mädchen wurden regelmäßig vergewaltigt. Um die versklavten Mütter gefügig zu machen, wurden ihre Kinder misshandelt und gefoltert. Eine Zeugin berichtet, ein IS-Kämpfer habe mehrere ihrer Kinder getötet – als Strafe für einen Fluchtversuch. Oft haben sich die Frauen der IS-Kämpfer an den Misshandlungen beteiligt. Und: Auch deutsche IS-Anhänger gehörten zu den Sklavenhaltern.
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Sensible Befragungen durch Frauen
Über 100 Frauen des Sonderkontingents für Baden-Württemberg haben die Beamten der "War Crimes Unit" des Bundeskriminalamtes bereits vernommen. Etwa 100 weitere wollen noch aussagen. "Die betroffenen Jesidinnen werden ausschließlich von Frauenteams befragt", betont der stellvertretende Leiter der Einheit, Klaus Zorn. Die Befragungen sind aufwändig. Es geht um Vertrauen. Inklusive An- und Abreise wird oft eine ganze Woche angesetzt.
Die Frauen müssen mit sehr intimen Details über erlittene Qualen sprechen. Und sie haben in ihren Heimatländern oft schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Die deutschen Ermittlerinnen versuchen Sicherheit zu vermitteln und eine angenehme Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Da wird im Vernehmungszimmer schon mal eine Tischdecke aufgelegt oder ein Blumenstrauß drapiert. Die Zeuginnen dürfen auch Freunde, Verwandte und Betreuer mitbringen.
Oft schildern die Zeuginnen in diesem Zimmer zum ersten Mal ihre grausamen Erlebnisse. Aber wenn die Justiz dann ihren Gang nimmt, müssen sie diese Erlebnisse immer wieder erzählen - vor Gericht. Dieses mehrfache Erinnern ist für traumatisierte Menschen sehr schwer. "Nicht jedes Opfer ist dem Druck gewachsen, vor Gericht aussagen zu müssen", sagt Zorn. Zwar wollen die Beamten der "War Crimes Unit" des BKA die Täter vor Gericht bringen, "aber nicht um jeden Preis. Rücksichtnahme gehört zu unserem Berufsverständnis dazu." Die Informationen werden dann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nur für weitere Ermittlungen genutzt.
Der lange Atem des Völkerstrafrechts
In Deutschland ist allein die Bundesanwaltschaft im südwestdeutschen Karlsruhe für die Verfolgung von Völkerrechtsstraftaten zuständig. Was Klaus Zorn und seine Mitarbeiter herausfinden, landet hier. Seit 2018 kümmert sich sogar ein eigenes Referat ausschließlich um den Völkermord an den Jesiden. Die Juristen, die für die Bundesanwaltschaft arbeiten, haben schon vieles gesehen und noch mehr gehört: bei Ermittlungen zum Völkermord in Ruanda oder zu Gräueltaten in der Demokratischen Republik Kongo.
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Aber die massive, systematische Anwendung sexualisierter Gewalt durch den IS sei für ihn ohne Beispiel, sagt ein Karlsruher Staatsanwalt. Wie sein Kollege Zorn beim BKA spricht auch er von den schweren Traumata der Zeuginnen. Davon, dass Frauen bei den Befragungen zum Selbstschutz in Ohnmacht fallen. Und von den kulturellen und sprachlichen Problemen. "Wir sind als Strafverfolger sehr auf Fakten und Zahlen bezogen. Unsere Zeuginnen sind das nicht. Es gibt immer wieder Probleme bei Zeitangaben und Mengenangaben."
Trotz der jahrelangen Ermittlungsarbeit ist in Deutschland bislang erst eine Anklage erhoben worden – gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. Der Münchener Prozess ist der erste weltweit, in dem es um den Vernichtungsfeldzug des IS gegen die Jesiden geht. Dazu gibt es zwei offene Haftbefehle gegen führende IS-Mitglieder wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Außerdem treiben die deutschen Staatsanwälte "eine gute Handvoll" Ermittlungsverfahren voran. "Im Völkerstrafrecht braucht man einen langen Atem", sagt einer von ihnen.
Nach viel klingt das nicht. Doch für die Jesiden sei es enorm wichtig, dass Deutschland die Strafverfolgung überhaupt aufgenommen habe, sagt die deutsch-jesidische Journalistin Düzen Tekkal. Sie habe mit vielen Betroffenen in Deutschland und im Nordirak gesprochen, die ihr gesagt hätten: "Wir wollen weder etwas essen noch trinken. Für unsere Genesung braucht es Gerechtigkeit."
Matthias von Hein
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