Fatwas für den Alltag

In verschiedenen Medien lassen sich muslimische Gläubige über Fragen des Alltags und des Glaubens beraten. Besonders bei den Fatwa-Internetplattformen gehen Millionen Anfragen ein. Von Fidel Sbeity

In verschiedenen Medien lassen sich muslimische Gläubige über Fragen des Alltags und des Glaubens beraten. Besonders bei den Fatwa-Internetplattformen gehen Millionen Anfragen ein, und die Betreiber bemühen sich, diese zügig zu bearbeiten. Von Fidel Sbeity

Internetcafé in Dubai; Foto: AP
Ort der - persönlichen und virtuellen - Begegnung: Internetcafé in Dubai

​​Es gibt keine noch so banale Alltagsfrage gläubiger Muslime, mit der sich Fatwas - islamische Rechtsgutachten - nicht befassen würden. Die im Internet veröffentlichten Gutachten sind breit gefächert und häufig widersprüchlich. Dies hängt damit zusammen, dass die Betreiber der verschiedenen Internetforen unterschiedlichen islamischen Rechtsschulen angehören.

Die Fatwas erfahren starken Zuspruch bei den frommen Muslimen, die nach dem Vorbild der "rechtschaffenen Vorfahren" leben möchten. Die über verschiedene Medien erstellten islamischen Gutachten finden ihre Anwendung in zahlreichen islamischen Ländern und beeinflussen das Leben der Muslime in der arabisch-islamischen Welt und auf dem europäischen und amerikanischen Kontinent.

Die Umsetzung solcher Gutachten in der Praxis hängt von verschiedenen Faktoren ab: So hat z.B. das Engagement des Ratsuchenden Einfluss darauf, ob er das Gutachten zunächst auf sich und seine Familie und später auf sein Umfeld anwendet.

Es gibt auch ganz Gruppen oder Organisationen, die religiöse Gutachten von jedem Individuum der Gesellschaft umgesetzt sehen möchten.

Verbotsaufrufe von Gläubigen

In manchen arabisch-islamischen Ländern fühlen sich sogar einige Individuen dazu berufen, auf eigene Faust das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit zu verbieten oder zur Zerstörung der Orte aufzurufen, an denen Alkohol verkauft wird, oder aber junge Frauen zu belästigen, die kein Kopftuch tragen.

Dies hat sich wiederholt im Gaza-Streifen ereignet, als die Hamas-Bewegung noch nicht endgültig die Kontrolle dort übernommen hatte. Schon damals war es jungen Frauen und Männern verboten, miteinander spazieren zu gehen, wenn sie nicht verheiratet bzw. verlobt waren.

Diese Entwicklung ist auch im Libanon insbesondere in den Regionen zu beobachten, in denen fundamentalistische Gruppierungen – sunnitischer wie schiitischer Ausprägung – die Oberhand haben.

Die Umsetzung der Fatwas auf individueller wie gesellschaftlicher Ebene betrifft die Lebensform von Millionen von Muslimen. Diese Menschen klammern sich an jeden Buchstaben dieser Gutachten und sehen sie explizit als Handlungsanleitung bei der Bewältigung aller Alltagsfragen.

Die Gutachten behandeln Fragen der Beziehung der Ehegatten sowie die Erziehung von Kindern, die Geschlechtspraktiken und die Zubereitung des Essens wie auch die Wahl der Kleidung und banalste Details des alltäglichen Lebens.

Möglichkeit des Kontakts

Einigen Menschen ist es nicht möglich, in ihren Ländern mit bestimmten religiösen Organisationen in Kontakt zu treten, sei es, weil diese Organisationen verboten sind oder weil den betreffenden Menschen untersagt ist, mit anderen in Kontakt zu treten, was insbesondere Frauen und junge Mädchen betrifft. Diesen Personengruppen bietet das Internet eine Alternative zur aktiven und direkten Kommunikation.

Es sind aber nicht die Fatwas allein, die zur Verbreitung und Verfestigung der islamischen Lebensweise beitragen, sondern es ist auch die Solidarität zwischen Bittstellern auf der einen und den Gutachtern auf der anderen Seite. Die Gläubigen formulieren ihre Anfragen mit einem solchen Eifer und Nachdruck, dass sie den Eindruck vermitteln, keinen Schritt zu tun, bevor sie nicht das Gutachten erhalten haben.

In vielen Fällen übertreffen die Bedenken und die Beharrlichkeit der Bittsteller selbst die der Gutachter. So etwa fordern Gläubige das Verbot der Koedukation in den Schulen genauso wie sie fordern, dass Frauen nicht mit der Handykamera fotografiert werden dürfen oder dass sie nicht allein mit ihrem Chauffeur im Auto fahren – damit sich nicht der Teufel zu ihnen gesellt.

Beispiele zeitgenössischer Fatwas

Auf islamischen Online-Portalen sind Fatwas nach Themen und Geschlecht der Bittsteller gegliedert. Es gibt z.B. religiöse Gutachten, die den Mann, die Frau, beide Geschlechter, die Kinder, das Eheleben, das Liebesleben, das Verhältnis zu den Eltern beider Eheleute etc. betreffen.

Analog dazu finden sich Fatwa-Verzeichnisse, etwa über Alltagsfragen, Gegenstände, Geräte, Lebewesen, Gedanken, Träume, religiöse Zeremonien, Tiere, Natur, die Art der Begrüßung, das Fahren von Fahrzeugen, das Eintreten in Toiletten, Praktiken beim Geschlechtsverkehr oder das Reden mit anderen.

Im Folgenden sind einige Beispiele von Fatwas zusammengestellt, die nach dem Zufallsprinzip aus einem Internetportal zitiert werden:

Über das Liebesleben

"Ich bin mit zwei Frauen verheiratet, die ich beide liebe. Meine Frauen mögen sich, Gott sei dank. Ich möchte fragen, wie das geltende islamische Recht es beurteilt, wenn ich mit beiden Ehefrauen gleichzeitig Geschlechtsverkehr habe, zumal sie beide mir dies angetragen haben?"

Diese Praktik wird vom Mufti, dem Gutachter, als verboten eingestuft mit der Begründung, dass die Frauen die Geschlechtsteile der jeweils anderen nicht sehen dürfen.

"Ich lebe im Ausland und kommuniziere mit meiner Ehefrau über das Internet. Da es mir nicht gelingt, meine Begierde zu unterdrücken, bitte ich meine Frau, ihr Kopftuch abzunehmen. Meine Wünsche gingen aber soweit, dass ich sie nackt sehen wollte. Ich sagte ihr, dass ich sie nach islamischem Recht nackt sehen darf. Sie weigert sich jedoch, sich mir nackt zu zeigen. Es wäre sehr schön, wenn sie mir Rat geben können, ob ich damit etwas Verbotenes tue?"

Dies ist laut Gutachter ebenfalls unzulässig, weil es das Verlangen noch mehr verstärke.

Popmusik ist Teufelswerk

"Ich bin ein frommes Mädchen, gelobt sei Gott. Allerdings liebe ich Popmusik. Ich bemühe mich trotzdem, sie nicht zu hören. Ich schaue mir auch keine Musikkanäle an. Das Problem ist jedoch, dass alle Familienmitglieder solche Musik hören und nicht daran glauben, dass das Musik-Hören verboten ist. Sie schauen sich im Fernsehen Musikprogramme an. Auch die Musikrekorder laufen dauernd, ob in der Küche oder auf den Zimmern. Mache ich mich dadurch schuldig?

Hinzu kommt, dass mein Vater erst spät abends Feierabend hat und den Rotana-Musikkanal anschaltet, sobald er nach Hause kommt. Da ich ihn nur abends sehen kann, muss ich mich zu ihm setzen. Mache ich mich dadurch schuldig? Sollte ich meine Familie vielleicht meiden und mich auf mein Zimmer zurückziehen, damit ich keine Musik höre, wobei ich mich manchmal beim Musik-Lauschen ertappe?"

Der religiöse Gutachter antwortet darauf, dass das Mädchen sein Zimmer nicht verlassen und mit seiner Familie nicht verkehren solle, weil Popmusik Teufelswerk sei.

Fidel Sbeity

Aus dem Arabischen von Raoua Allaoui

© Qantara.de 2007

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