Tauziehen um die Identität
Das seit nunmehr 17 Jahren von Präsident Abdelaziz Bouteflika autoritär regierte Algerien wird seit diesem Sommer von einem neuen politischen Konflikt überschattet. Im Mittelpunkt des Streits stehen drei neue Gesetze, die bereits verabschiedet wurden oder noch als Entwurf vorliegen. Sie behandeln die algerische Identität in Hinblick auf die singuläre Staatsangehörigkeit bis hin zur Anerkennung von Mehrsprachigkeit in bestimmten Bildungsbereichen.
Das am 26. Juli verabschiedete neue Staatsbürgerschaftsgesetz zielt in erster Linie auf die doppelte algerisch-französische Staatsangehörigkeit ab, die für die Machthaber in Algier offenbar seit langem ein schwer lösbares Problem darstellt.
Laut aktueller Erhebung der "Gesellschaft für die Algerische Diaspora" (AIDA) und des französischen Außenministeriums besitzen gegenwärtig 450.000 Bürger die "französisch-algerische Doppelstaatsangehörigkeit" in einer "französisch-algerischen Community" mit rund 900.000 Menschen. Allerdings steigt diese Anzahl unter den sogenannten "illegalen" Einwanderern, Flüchtlingen oder Bürgern mit mindestens einem algerischen Eltern- oder Großelternteil auf fünf Millionen. Ferner existieren noch die algerischen Gemeinschaften in der westlichen Staatengemeinschaft, wie etwa in Belgien, Großbritannien, Kanada oder in den Vereinigten Staaten. Dort besitzen ebenso Tausende Menschen algerischer Herkunft die doppelte Staatsangehörigkeit.
Autochthone Privilegien
Die politische Absicht hinter den kürzlich verabschiedeten Gesetzesregelungen besteht darin, unter ungewissen Vorzeichen die vollständige Kontrolle über die Bürger der algerischen Nation wiederzuerlangen – was für die politische Zukunft des Landes gewiss nichts Gutes verheißt.
Der Gesetzestext beinhaltet zwei Kategorien, die zivile und die militärische. Dies ist ganz offensichtlich eine Unterteilung, die nicht die Vergangenheit betrifft, sondern stattdessen die heutige algerische Gesellschaft beeinflusst, so wie es auch in der Türkei der Fall ist. So ist die ausschließlich algerische Staatsangehörigkeit Voraussetzung für das Amt des Präsidenten des Verfassungsrats, des Ministerpräsidenten, für die Kabinettsmitglieder, die Präsidenten des Obersten Gerichts und des Staatsrats, für den Gouverneur der algerischen Zentralbank sowie für die Verantwortlichen für die Sicherheit des Landes. Und nur wer ausschließlich algerischer Staatsbürger ist, darf hohe Positionen innerhalb der "Nationalen Volksarmee" bekleiden. Nach dem Beschluss erwartet man nun, dass diese Regelung künftig auch bei allen Personen niederen militärischen Ranges Anwendung finden wird.
Das verabschiedete Gesetz löste eine Welle der Empörung aus – vor allem in den sozialen Netzwerken – und es steht zu befürchten, dass die Kontroverse um Identität und Staatsbürgerschaft noch lange Zeit anhalten wird. Die algerischen Gemeinden im Ausland werfen der Regierung eine gezielte Politik der "Segregation" und "Apartheid" vor.
Was bei dieser Debatte wohl genauso schwer wiegt, ist, dass der Regierung die Absicht unterstellt wird, einflussreiche algerische Unternehmer im Ausland mit doppelter Staatsangehörigkeit daran zu hindern, für die Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Sie könnten ja eine Amtsführung anstreben, die nicht von nationalen, sondern von internationalen Interessen bestimmt wird.
Ein Präsident in Erklärungsnot
Allerdings wirft dies aktuell auch ein Problem für die Machthaber in Algier auf, wurde doch beispielsweise der algerische Präsident in Marokko geboren. Darf man ihn denn jetzt noch als "echten" Algerier betrachten oder nicht?
Die neuen Gesetzesregelungen haben selbstverständlich auch Auswirkungen auf die politische Landschaft Frankreichs. Was wäre etwa, wenn sich die Franzosen für ein ähnliches Gesetz entscheiden? Wie viele der momentanen Kabinettsmitglieder dort würden eine solche "Selektion" unbeschadet überstehen? Und wäre es, wie die Le-Pen-Unterstützer behaupten, im Namen der Sicherheit und des Identitätsschutzes nicht tatsächlich am besten, Algerien in dieser Hinsicht als Vorbild zu nehmen?
Unterdessen wird es Algeriern, die im Ausland leben, bald erlaubt sein, Bankkonten in der Währung des Landes zu eröffnen, in dem sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Dies wurde Ende Juni vom Finanzministerium angekündigt, das in den nächsten zwei Jahren die Anzahl der Bankkonten von sieben auf siebzehn Millionen erhöhen will. Und bekanntermaßen macht es auch wenig Unterschied, ob Geld nun ausschließlich algerisch ist oder nicht.
Achtung! Schädlicher Spracheinfluss!
Eine weitere Zäsur deutet sich hinsichtlich des Umgangs mit der französischen Sprache an Algeriens Gymnasien an. Es scheint, dass die Sprache der ehemaligen Kolonialherren vielen der heutigen algerischen Erwachsenen zu lästig erscheint und deshalb – nach Ansicht des eher nationalistischen Teils der algerischen Öffentlichkeit – im Vergleich zum Standardarabischen oder gar Englischen "benachteiligend" wirken könnte.
Die für die französische Sprache zuständige Kommission erwägt daher, den Fokus allein auf naturwissenschaftliche Studiengänge zu richten, um damit all jene algerischen Studenten zu unterstützen, die beabsichtigen, diese Fächer an französischen, belgischen oder franko-kanadischen Universitäten zu studieren.
Die Gegner dieses seit Ende 2015 geplanten Gesetzes glauben zwar, es handle sich hierbei um einen "Angriff auf die algerische Sprachsouveränität", doch schon heute werden naturwissenschaftliche Studiengänge an algerischen Hochschulen überwiegend auf Französisch geführt.
Man könnte glauben, dass diese neu aufgekommene Debatte um Sprache und Identität in Algerien eher in die 1970er Jahre passen würde – und in den 1990ern von Islamisten wieder aufgewärmt wurde. Für die heutige Zeit bietet sie keine Lösungen und hat auch keinen Einfluss auf ein Thema, dass vielen jungen Algeriern unter den Nägeln brennt, nämlich die Schaffung von Arbeitsplätzen – ganz egal, ob diese nun arabische, berberische, französische oder englische Sprachkenntnisse erforderlich machen.
Federica Zoja
© ResetDoc 2016
Übersetzt aus dem Englischen von Harald Eckhoff