Gleichheit der Geschlechter nur auf dem Papier
Zwei Jahre ist es her, dass sich die Schülerin Amina Filali nach einer Vergewaltigung das Leben nahm und damit die marokkanische Gesellschaft erschütterte. Der Grund für ihren Selbstmord war nicht die Tat selbst, sondern das, was daraus folgte: Das 16-jährige Mädchen wurde mit ihrem Peiniger verheiratet. Zur Anwendung kam dabei Artikel 475 des marokkanischen Strafgesetzbuchs von 1963, der die Ehe zwischen Täter und minderjährigem Opfer von sexueller Gewalt als Möglichkeit der "Wiedergutmachung" vorsah – und dem Täter so das Gefängnis ersparte. Acht Monate darauf schluckte Amina Filali Rattengift und starb.
Ihr Fall löste eine Welle des Protests gegen Geschlechterdiskriminierung aus und stieß eine gesellschaftliche Debatte über Frauenrechte an, die noch lange nicht verebbt ist – eine Kontroverse über Erbrecht, Polygamie, Kinderehe und Abtreibungsverbot. Regelmäßig gehen die Frauen für ihre Belange auf die Straße. Die Kontroverse rührt an den Nerv der marokkanischen Gesetzgebung, der sich nicht nur anhand der Spannungen zwischen konservativen und reformorientierten Politikern zeigt, sondern auch die Widersprüche der Rechtslage offenbart.
Zwischen Menschenrechten und staatlich verordneter Identität
Die Ambiguität des marokkanischen Rechts kommt in der Forderung des Justizministers Mustapha Ramid von der islamistischen "Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" (PJD) zum Ausdruck, nach der die von der Verfassung garantierte Gleichbehandlung von Frauen und Männern nicht für alle Bereiche des Lebens gelten soll. "Gleichheit soll in Bezug auf Menschenrechte herrschen, nicht aber dazu führen, dass Geschlechter und Rollen vermischt werden", zitiert die marokkanische Wirtschaftszeitung L’Economiste den Justizminister.
Konkret bedeutet diese Auffassung, dass beispielsweise das Erbrecht nicht angetastet werden darf, obwohl es eine diskriminierende Benachteiligung darstellt, wenn unter anderem Töchter nur die Hälfte dessen erben können, was ihren Brüdern zugesprochen wird. Begründet wird die Ungleichbehandlung damit, dass Marokko laut Verfassung ein muslimischer Staat ist.
Die zwei widerstreitenden Prinzipien sind also auf der einen Seite die Anerkennung der Universalität der Menschenrechte, zu der Marokko sich 1993 durch die Ratifizierung der UN-Konvention zur Eliminierung aller Formen von Diskriminierung gegen Frauen (CEDAW) verpflichtet hat. Demgegenüber steht auf der anderen Seite der Grundsatz der Bewahrung der "unabänderlichen nationalen, muslimischen Identität", der schon in Präambel und Artikel I der Verfassung kodifiziert ist.
Das explosive Konfliktpotential zeigte sich zuletzt, als der Generalsekretär der "Sozialistischen Union der Volkskräfte" (USFP) Driss Lachgar Ende 2013 versuchte, eine Revision des Erbrechts und ein striktes Verbot von Polygamie und Verheiratung von Minderjährigen ins Gespräch zu bringen. In einer Videobotschaft reagierte der für seine radikalen Ansichten berüchtigte Salafist Abdelhamid Abou Naïm mit einem Aufruf zum Mord an Lachgar, den er als Apostaten und seinen Vorstoß als Anschlag auf das islamische Recht bezeichnete.
Die Dekonstruktion patriarchaler Interpretationshoheit
Dabei gibt es durchaus Ansätze von islamischen Feministinnen, umfassende Reformen ganz im Sinne der Religion zu verlangen und mit der Theologie gegen die Theologie zu argumentieren. Zu ihnen gehört die Ärztin, Autorin und Präsidentin des "Centre des Études Féminines" ("Zentrum für Frauenstudien") in Rabat, Asma Lamrabet. Sie und ihre Mitstreiterinnen fordern die Dekonstruktion der patriarchalen Interpretation des Koran zugunsten einer geschlechtergerechten Lesart, die im Einklang mit der Scharia, aber losgelöst vom männlich dominierten Fiqh (Islamisches Recht) stattfindet.
Eine weitere Argumentationslinie eher säkularer Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten bezieht sich auf die von Männern beherrschte Tradition, die gerne als Begründung für Konservatismus herangezogen wird, und verweist auf die inzwischen veränderten sozialen Realitäten. Hier wird ins Feld geführt, dass Frauen heute viel mehr als früher zur ökonomischen Sicherheit der Familie beitragen und in Städten sogar zu fast 20 Prozent das Haupteinkommen erzielen.
Die "Association Autre Maroc" ("Verbund für eine anderes Marokko") begründet ihre Position, das auf malekitischer Tradition basierende Erbrecht zu erneuern, damit, dass sich spätestens seit der Unabhängigkeit von Frankreich (1956) die Familienstrukturen grundlegend geändert haben. Der Trend geht weg von der Großfamilie, die eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, hin zur sogenannten Kernfamilie, bestehend aus Vater, Mutter, Kind(ern). Und die müsse geschützt werden, deshalb dürfe die Ehefrau von ihrem Mann nicht weniger erben als irgendein entfernter, unbekannter Agnat, dem dann etwa das Haus der Familie zustehen könnte.
Ausgehöhltes Familienrecht
Die Forderungen von Feministinnen hatten einen wesentlichen Einfluss auf die Neuregelung der "Moudawana", des marokkanischen Familiengesetzes aus dem Jahr 2004. Hierdurch verbesserte sich der legale Status von Frauen deutlich: So wurden unter anderem die eheliche Gehorsamspflicht der Frau abgeschafft, das Heiratsmindestalter der Frau von 15 auf 18 Jahre angehoben, die Vertretungspflicht von Frauen durch einen "Wali" (Vormund) für die Eheschließung beseitigt und die Möglichkeit der Polygamie durch Auflagen eingeschränkt.
Zehn Jahre nach der Reform macht sich jedoch Ernüchterung breit und Kritik an der aktuellen "Moudawana" wird lauter. Durch die Rechtspraxis und die zahlreichen Ausnahmen wird das Familienrecht ausgehöhlt, sei es beim Heiratsalter oder beim empfindlichen Thema der Polygamie. Gestützt werden die Vorwürfe durch das Gender-Ranking des Weltwirtschaftsforums von Davos 2012, in welchem Marokko bei der Diskriminierung von Mädchen und Frauen nur Platz 129 von 135 belegte.
Seit 2011 ist die uneingeschränkte Gleichheit der Geschlechter in Artikel 19 des Grundgesetzes verankert, wird allerdings bisher nicht umgesetzt. Eine zivile Bewegung aus annähernd 500 zusammengeschlossenen Menschenrechtsgruppen, darunter auch von Feministinnen und amazighischen Minderheiten, organisiert inzwischen regelmäßige Demonstrationen für die bedingungslose Umsetzung von Artikel 19.
Anfang 2014 wurde schließlich der als "Vergewaltiger-Gesetz" in die Schlagzeilen geratene Artikel 475 des marokkanischen Strafgesetzbuchs abgeschafft und Amina Filali konnte endlich Ruhe finden. Damit ist ein weiterer kleiner Schritt getan auf dem weiten Weg zur Gleichheit zwischen Mann und Frau in Marokko.
Susanne Kaiser
© Qantara.de 2014
Redaktion: Arian Fariborz/Qantara.de