Das Patriarchat schlägt zurück
Am 26. Januar wurde die algerische Journalistin Tinhinane Laceb von ihrem Ehemann ermordet. Laceb war beim öffentlich-rechtlichen Sender TV4 Tamazight beschäftigt. Am 24. Januar, also nur zwei Tage zuvor, erlitt Warda Hafedh das gleiche Schicksal. Die 45-Jährige war Mutter von fünf Kindern. Ihr Ehemann schlug ihr dreimal mit einem Hammer auf den Kopf und stach ihr fünfmal ins Herz. Die Bluttat fand vor den Augen ihrer sechs Jahre alten Tochter statt.
Tinhinane Laceb und Warda Hafedh sind nur zwei von vielen Gewaltopfern. Im vergangenen Oktober sorgte der Fall der 19-jährigen Chaima für Schlagzeilen. Die junge Frau wurde in der Kleinstadt Thénia entführt, vergewaltigt, geschlagen und anschließend bei lebendigem Leib verbrannt. Das erschütternde Video, in dem Chaimas Mutter den algerischen Präsidenten Abdelmadjid Tebboune auffordert, die Todesstrafe gegen den Mörder ihrer Tochter zu verhängen, löste in den sozialen Medien eine lebhafte Debatte aus.
In Algerien ist die Todesstrafe weiter in Kraft, seit 1993 jedoch ausgesetzt. Nach Angaben lokaler Medien forderte Präsident Tebboune nun die Verhängung einer "Höchststrafe ohne Möglichkeit auf Strafminderung oder Begnadigung“.
Der Mord an Chaima und weitere Morde an Frauen aus der letzten Zeit lösen in ganz Algerien Empörung aus. In den sozialen Medien bekunden viele Algerier Wut über die wachsende Gewalt gegen Frauen. Auf Twitter versammeln sie sich unter dem Hashtag #WeLostOneOfUs. In Algier, Béjaïa, Constantine und Oran setzten sich hunderte von Frauen über die Corona-Einschränkungen hinweg und protestierten auf der Straße gegen die zunehmende Zahl der Femizide und die Untätigkeit des Staates.
— Yasmina (@animsche) February 19, 2021
Die zunehmende Gewalt gegen Frauen entwickelt sich in Algerien zu einer ernsten Krise des öffentlichen Gesundheitswesens. Auch wenn es keine umfassenden Statistiken über geschlechtsspezifische Gewalt in Algerien gibt: Die jährlich von der Generaldirektion für nationale Sicherheit (DGSN) und der Gendarmerie veröffentlichten Zahlen sind besorgniserregend, zumal sie nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Algerische Medien veröffentlichten Polizeistatistiken, wonach im Jahr 2018 mehr als 7.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen registriert wurden.
Laut der Website "feminicides-dz“ starben im Jahr 2019 allein 75 Frauen aus allen Schichten und Altersgruppen (bis zu 80 Jahren) durch die Hand ihrer Lebensgefährten, Väter, Brüder, Schwager, Söhne oder durch Fremde. Im Jahr 2020 waren es nach Angaben dieser einzigen verfügbaren Quelle 54 Frauen. Die Website wird von zwei Aktivistinnen betrieben, die Gewalt gegen Frauen nachverfolgen und Gesichter und Schicksale der Opfer bekannt machen.
Zwar hat der algerische Staat seit 2014 längst überfällige rechtliche und institutionelle Reformen erlassen, um die Rechte von Frauen voranzubringen und sie besser zu schützen. Doch diese rechtlichen Verbesserungen konnten Frauen bislang nicht vor Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen bewahren. Schläge von Ehemännern oder männlichen Verwandten sind weit verbreitet und gelten als gesellschaftlich akzeptierte Form der Disziplinierung.
Wenn Frauen Hilfe suchen oder Vorfälle bei den Polizeibehörden anzeigen, werden sie stigmatisiert und angefeindet. Auch das behindert einen besseren Schutz von Frauen massiv. Mehrere Regierungen haben hintereinander an zwei Fronten versagt. Zum einen fehlt es an der Ausarbeitung eines umfassenden Gesetzes gegen häusliche Gewalt und zum Schutz von Frauen. Zum anderen gibt es viel zu wenig Hilfen für die Opfer und ihre Kinder.
Die Gesetze und ihre Schwachstellen
Zum Schutz von Frauen erließ der algerische Staat 2015 ein Gesetz, das sexuelle Belästigung unter Strafe stellt, den juristischen Geltungsbereich des Straftatbestands erweitert und die Strafen verschärft. Mit dem Gesetz steht häusliche Gewalt nun unter Strafe. Mit seinem Inkrafttreten kann in Algerien Gewalt in der Familie erstmals nach den Artikeln 264 bis 276 im Strafgesetzbuch mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Laut Gesetz wird Körperverletzung eines Ehepartners mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft. Bei Gewalt mit Todesfolge droht eine lebenslange Haftstrafe (Artikel 266 und folgende). Allerdings ist es aus mehreren Gründen bisher trotzdem nicht gelungen, Frauen umfassend zu schützen und der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu bereiten.
Erstens gilt das Gesetz nur für Ehegatten und Ex-Ehegatten, die in einem gemeinsamen oder getrennten Haushalt leben, nicht aber für Verwandte, unverheiratete Paare oder andere Mitglieder des Haushalts. Die Bestimmungen über Körperverletzung und psychische oder wirtschaftliche Gewalt gelten nicht für eine Person in nichtehelicher Beziehung, für Familienmitglieder oder Mitglieder desselben Haushalts.
Zweitens sieht Artikel 264 eine Strafe von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe für Gewalttaten vor, die zu Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von mehr als 15 Tagen führen. Als Nachweis ist allerdings ein ärztliches Attest erforderlich. Doch diese Anforderung erschwert den Opfern den Zugang zur Justiz und damit auch zur Strafverfolgung der Täter. Gewalttaten, nach denen das Opfer nicht länger als 15 Tage arbeitsunfähig ist, gelten zudem lediglich als minderes Delikt, es sei denn, sie wurden vorsätzlich begangen (z. B. aus einem Hinterhalt heraus) oder es wurde eine Waffe benutzt (Artikel 266).
Drittens lässt das Gesetz Mediation und Schlichtung zu. Wenn ein Täter von einem Ehepartner begnadigt wird, kann er sogar mit Strafminderung oder gar Straferlass rechnen. Häufig steht das Opfer unter erheblichem gesellschaftlichen und familiären Druck, seinen Angreifer zu begnadigen. Dies hält Opfer auch davon ab, in Zukunft erneut Rechtsmittel einzulegen. Eine weitere Hürde, die Frauen neben dem gesellschaftlichen Druck überwinden müssen, ist die Behandlung seitens der Polizei. Dort werden sie oft abfällig behandelt. Man rät ihnen davon ab, Anzeige zu erstatten. Die Ermittlungen (sofern es welche gibt) werden nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt.
Auch sieht das Gesetz keine Bestimmungen zum Schutz der Opfer vor, die die Weiterverfolgung des Falles erleichtern könnten. Es ist auch nicht vorgesehen, den mutmaßlichen Täter daran zu hindern, das Opfer anzurufen oder ihn zur Einhaltung eines bestimmten Abstands oder zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung zu verpflichten. Infolgedessen ist das Opfer im günstigsten Fall Belästigungen und im schlimmsten Fall Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt.
Wie Nadia Aït Zai, Aktivistin und Gründerin des Zentrums für Information und Dokumentation zu den Rechten von Kindern und Frauen (CIDDEF), per E-Mail mitteilte, "gibt es jetzt zwar ein Gesetz gegen häusliche Gewalt, aber das reicht nicht aus. Wir fordern Schutzmechanismen sowie eine spezielle Anlaufstelle, die sich um die Opfer kümmert – von dem Moment an, in dem sie auf der Polizeiwache ankommen, bis sie diese wieder verlassen – und sogar die Möglichkeit, sie unverzüglich an einem sicheren Ort unterzubringen, falls das nötig ist.“
Viertens kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand "Verbrechen aus Leidenschaft“. So sieht Artikel 279 vor, dass eine Person, die ihren Ehepartner tötet oder verletzt, mildernde Umstände geltend machen kann, wenn der Ehepartner beim Ehebruch erwischt wurde.
Frauen können sich zwar von gewalttätigen Ehemännern scheiden lassen, doch Vergewaltigung in der Ehe ist kein Scheidungsgrund. Das Gesetz über häusliche Gewalt erwähnt Vergewaltigung in der Ehe trotz alarmierender Zahlen nicht. In einer 2005 veröffentlichten nationalen Umfrage gaben 10,9 Prozent der befragten algerischen Frauen an, sie seien von ihren Partnern zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Eine 2013 durchgeführte Studie des Balsam-Netzwerks, einem nationalen Netzwerk von Beratungsstellen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, meldete bereits eine Steigerung auf 14 Prozent.
All diese rechtlichen Defizite müssen vom Parlament dringend durch weitere gesetzliche Regelungen behoben werden.
Auf der Suche nach Schutz
Institutionen wie das Ministerium für nationale Solidarität, Familie und den Status der Frau sowie der Nationale Rat für Familie und Frauen stehen dafür, dass der Staat seinen Sorgfaltspflichten bei der Gleichstellung der Geschlechter und dem Schutz vor Diskriminierung nachkommen will. Unter der Federführung des Ministeriums rief Algerien im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ins Leben.
Diese Strategie sah die Schaffung spezieller Einheiten vor, die Opfern von Gewalt dabei helfen sollte, über einen längeren Zeitraum Schutz zu finden – ohne allerdings selbst die Einrichtung dieser Schutzräume zu übernehmen. Derzeit gibt es zwei nationale, vom Staat betriebene Frauenhäuser (Bou Ismaïl und Mostaganem) sowie fünf Zentren mit vorübergehender Unterbringung (Algier, Constantine, Oran, Skikda und Ouargla).
Da es aber kein eigenes Budget für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gibt, bleiben Qualität und Zugang zu diesen Schutzräumen für weibliche Opfer von Gewalt eine große Herausforderung. Dies scheint ein Problem der gesamten Region Naher Osten und Nordafrika zu sein: In den arabischen Staaten existieren insgesamt gerade einmal 50 Frauenhäuser. So gibt es auch in Algerien nur begrenzte und unzureichende Angebote an Rechtshilfe, medizinischer Versorgung, psychosozialer Unterstützung und vor allem Frauenhäusern. Es sind fast ausschließlich nichtstaatlichen Organisationen, die diese Dienstleistungen anbieten, aber dafür meist keine staatliche Unterstützung erhalten.
Frauenhäusern fehlt es an Ressourcen, Geld und geeigneten Räumlichkeiten. Mehrere von ihnen mussten in der Vergangenheit beispielsweise Frauen aus Platzmangel abweisen. Andere wurden abgewiesen, weil sie die Kriterien der Einrichtungen nicht erfüllten oder weil Minderjährige nur eingeschränkten Zugang hatten. Außerdem werden weibliche Opfer von emotionalem Missbrauch nicht aufgenommen, da die Einrichtungen nur bestimmte Formen von Gewalt anerkennen.
Hinzu kommt, dass in vielen Einrichtungen keine Hauptamtlichen und nur wenige Fachkräfte tätig sind und sie aufgrund der begrenzten Mittel vor allem auf Freiwillige setzen. Die Arbeit dieser Freiwilligen wird auch dadurch erschwert, dass ein Verhaltenskodex für den Umgang und die Arbeit mit den Opfern von Gewalt fehlt. In den Zentren gibt es allerdings Mitarbeiter, die die Frauen nach ihrem Aufenthalt von bis zu zwei Jahren bei der Rückkehr in den Alltag unterstützen, was sich für die Opfer als sehr wichtig erwiesen hat.
Die Hälfte der Zentren in Algerien bietet auch Hilfen zur Versöhnung der Opfer mit den Tätern. Genau das allerdings gefährdet die Sicherheit der Frauen und die Vertraulichkeit der Arbeit. Bemühungen um Versöhnung können sehr gefährlich werden und Frauen erheblich in Gefahr bringen. Sie berücksichtigen weder das Machtgefälle zwischen der Überlebenden und dem Täter noch den familiären und gesellschaftlichen Druck, der von den Frauen verlangt, die Familie um jeden Preis zu schützen.
Patriarchat und Pandemie
Femizide sind ein weltweites Problem. Sie finden sich über alle Grenzen, Kulturen, Religionen, Klassen und Altersgruppen hinweg. Doch in einem "Gürtel des klassischen Patriarchats“ – zu dem die Region Naher Osten und Nordafrika gehört – nehmen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt weiter zu, insbesondere seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Algerien macht hier keine Ausnahme. Die Generaldirektion für nationale Sicherheit (DGSN) verzeichnet seit Beginn der Pandemie einen Anstieg der physischen Gewalt gegen Frauen um 71 Prozent und damit verbunden auch einen Anstieg der Femizide. So wurden in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 sechs Frauen von ihren Ehemännern getötet. Weitere 19 mussten von März bis Oktober 2020 ihr Leben lassen.
Während der algerische Staat, wie viele andere in der Region auch, darüber debattiert, wie er das Leben der Menschen und vor allem der Schwächsten schützen kann, gefährdet er gleichzeitig das Leben von Frauen und Kindern. Denn der Staat ist mit daran beteiligt, Frauen zu unterdrücken und sie auf Objekte männlicher sozialer Kontrolle zu reduzieren. Dadurch wird die strukturelle und unmittelbare Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt.
Durch die herrschende Geschlechterordnung ist das Private ein Bereich, der sich dem Einfluss des Staates entzieht und unter der Kontrolle des Mannes steht. Diesem wird die Macht über den Körper der Frau und die Verteidigung der Unantastbarkeit des Heims zugesprochen.
Solange diese patriarchale Sichtweise in der algerischen Gesellschaft bestehen bleibt, werden weibliche Gewaltopfer mit Scham und Stigma überzogen. Dann werden algerische Frauen auch in Zukunft getötet und die Täter gefeiert.
Dalia Ghanem ist Resident Scholar am Carnegie Middle East Center in Beirut. Sie forscht und arbeitet dort zu politischer und extremistischer Gewalt, Radikalisierung, Islamismus und Dschihadismus mit dem Schwerpunkt Algerien.