"Ihr habt Rechte"

Vor etwa einem Jahr wurde in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Susan Javad sprach mit Dr. Andreas Hieronymus vom Hamburger Institut für Migrations- und Rassismusforschung über die Auswirkungen des Gesetzes und über Rassismus in Deutschland.

Dr. Andreas Hiernoymus; Foto: Andreas Hieronymus
"Rassismus ist für uns keine Frage von moralischer Haltung, sondern ein Strukturprinzip von kolonialen bzw. postkolonialen Gesellschaften."

​​Herr Hieronymus, wie sieht Rassismus heute im deutschen Alltag aus?

Andreas Hieronymus: Wir haben im Institut für Migrations- und Rassismusforschung eine spezielle Herangehensweise an Rassismus. Rassismus ist für uns keine Frage von moralischer Haltung, sondern ein Strukturprinzip von kolonialen bzw. postkolonialen Gesellschaften. Es geht dabei um die Bildung von Nationalstaaten, die Konstruktion von nationalstaatlichen Identitäten und Mechanismen von Exlusion und Inklusion, durch die sich diese Nationalstaaten im imperialen Kontext herausgebildet haben.

Rassismus ist dabei vielgesichtig. Um ein, zugegebenermaßen ziemlich groteskes, Beispiel von rassistischer Diskriminierung zu nennen: Eine Studentin, die vor ihrem Studium als Friseurin gearbeitet hatte, erzählte mir in einem Seminar, dass ihr damaliger Chef in einem Hamburger Friseursalon ihr eines Tages untersagt hatte, arabischstämmige Kundinnen zu bedienen. Er begründete diese Anweisung damit, dass arabischstämmige Frauen so viele Haare hätten, damit mehr Shampoo verbrauchen würden und so mehr Kosten verursachen würden. Rassismus aus Kostengründen sozusagen.

Unter Rassismus muss man auch nicht immer gleich Skinheads, Nazionalsozialismus oder Ähnliches verstehen. Rassismus äußert sich heute in vielen anderen Formen. So kann man beispielsweise auch von einem "Rassismus der Eliten" sprechen, also einem Abschließungsphänomen der europäischen oder insgesamt der "weißen Eliten" gegenüber sozial schlechter gestellten Klassen.

Dieser neue Rassismus argumentiert nicht mehr wie der alte, indem er generell Abweichendes verfolgt, sondern durchaus aufgeklärt. Er kann Schwule, Frauen, aber auch spezifische MigrantInnen integrieren.

In diesem Zusammenhang ist auch das neue Phänomen der Islamophobie zu sehen, die seit dem 11. September in der westlichen Welt um sich greift und eine bestimmte Religionsgruppe ausschließt und dies – parallel zum Antisemitismus, wo die Vorstellung vom bärtigen, schwarzgewandeten Ostjuden dominiert – anhand äußerer Erscheinungsmerkmale festmacht, also z.B. am Bart, am Kaftan oder eben auch am Kopftuch.

Was genau macht nun also das Institut für Migrations- und Rassismusforschung?

Hieronymus: Unser Profil kann auf verschiedenen Handlungsfeldern unterschieden werden. Auf dem lokalen Feld, d.h. für uns Hamburg und die Region, arbeiten wir eng mit Migrantenorganisationen zusammen, suchen aber auch den Kontakt zu Unternehmen und überarbeiten für diese zum Beispiel Einstellungsverfahren und bieten Dienstleistungen im wissenschaftlichen Bereich wie Expertisen an. Wir verstehen uns in dieser Hinsicht durchaus als Promoter für Organisationsentwicklung, was Ansätze des "Diversity Management" und die Förderung von Chancengleichheit beinhaltet.

Bundesweit sind wir im "Netz gegen Rassismus" organisiert, in dem beispielsweise auch der Zentralrat der deutschen Juden, der Zentralrat der Sinti und Roma, muslimische Vereine oder auch der Deutsche Sportbund und die Kirchen vertreten sind.

Auch auf der internationalen Ebene sind wir aktiv. So ist das Institut Mitglied des "European Network Against Racism" (ENAR) und schreibt seit 2002 jährlich den so genannten Schattenbericht zur Situation der von Rassismus betroffenen Gruppen in Deutschland, der wiederum seit 2004 in den entsprechenden europäischen Schattenbericht eingespeist wird.

Nicht zuletzt war iMiR 2001 auch in Durban bei der UN-Konferenz gegen Rassismus vertreten und hat hier durchaus einige Änderungen in die Abschlussdokumente einbringen können.

Das iMir ist Mitherausgeber des 2004 erschienenen Leitfadens "Interkulturelle Kompetenz als Chance", der eine "Anleitung zur Entdeckung der beruflichen Potenziale von Jugendlichen mit Migrationshintergrund" verspricht. An wen richtet sich der Leitfaden und was gilt es zu entdecken?

Hieronymus: Der Leitfaden richtet sich zunächst an Jugendliche mit Migrationshintergrund selbst und soll ihnen eine Selbsteinschätzung ihrer Potenziale ermöglichen, ihnen einen positiven Zugang zu ihren eigenen Fähigkeiten schaffen und durch die Reflexion hierüber auch eine bessere Selbstdarstellung auf dem Arbeitsmarkt fördern.

Aber auch Lehrer, Sozialarbeiter und Leute, die im Ausbildungsbereich arbeiten und mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu tun haben, soll der Leitfaden ansprechen. Er ist als ein Instrument gedacht, mit dem sich Stärken und Schwächen eines Schülers feststellen lassen, um diese dann gezielt auszubauen oder auszugleichen.

Ist das 2006 verabschiedete "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" Ihrer Meinung nach also der richtige Ansatz, Diskriminierungen entgegenzuwirken?

Hieronymus: Bei diesem Gesetz geht es, wie ich sagen würde, einfach darum, Fairness zu definieren. Das Gesetz geht auf europäische Richtlinien zurück und nur Deutschland hat sich furchtbar schwer mit der Umsetzung getan. Da war von einem "bürokratischen Monstrum" die Rede und eine "Klageflut" wurde befürchtet.

Nichts von alldem ist eingetreten, und ich denke schon, dass das Gesetz dabei hilft, einen Bewusstseinsbildungsprozess anzustoßen und abzustecken, wie ein fairer Umgang in unserer Gesellschaft aussehen soll.

Jetzt geht es darum, das Gesetz auch bekannt zu machen und den Leuten, die sich diskriminiert fühlen, zu sagen: "Ihr habt Rechte".

Deswegen hat iMiR an der Ausarbeitung eines Leitfadens zum Umgang mit dem Gesetz mitgewirkt und versucht jetzt auch einen Verband von unabhängigen Antidiskriminierungsbüros, die auf kommunaler oder Länderebene arbeiten, zu gründen. Diese Beratungsstellen bestehen oftmals schon seit langem, sind aber bisher nicht weitergehend organisiert.

Aufgrund der großen politischen Widerstände, auf die die Gesetzesinitiative damals stieß, hatte die damalige rot-grüne Regierung das Gesetz in der Art gestrickt, dass es nicht durch den CDU-dominierten Bundesrat musste.

Die Situation heute stellt sich also so dar, dass es auf Bundesebene eine Antidiskriminierungsstelle gibt, die für die Umsetzung des Gesetzes und für Beratung zuständig ist, aber keine entsprechenden Einrichtungen auf Länder- oder kommunaler Ebene.

Ein Kopf ohne Körper sozusagen. Der Bundesverband von Antidiskriminierungsbüros, den wir am 22. Mai 2007 gegründet haben, soll nun genau diesen Körper liefern und Beratung ermöglichen, wo sie gebraucht wird – nämlich vor Ort, bei den Betroffenen.

Susan Javad

© Qantara.de 2007

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