"Nicht schon jedes Geschütz auffahren!"
Von Nina Werkhäuser
Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat davor gewarnt, angesichts der Sorge um den in Afghanistan von der Hinrichtung bedrohten Christen Abdul Rahman vorzeitig mit Sanktionen zu drohen. Der 40-jährige Rahman, der lange in Deutschland gelebt hatte, steht wegen seines Übertritts vom Islam zum Christentum vor Gericht.
Außenpolitische Spannungen
Das Gerichtsverfahren gegen Abdul Rahman hat zu Missstimmungen zwischen der afghanischen und der deutschen Regierung geführt. Dass dem 40-Jährigen wegen seines Übertritts zum christlichen Glauben in Afghanistan die Todesstrafe droht, empört die Bundesregierung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte ihre Besorgnis über das Schicksal des Mannes, der neun Jahre lang in Deutschland gelebt hat. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier forderte seinen afghanischen Amtskollegen Abdullah Abdullah in einem Telefonat auf, für ein transparentes Verfahren zu sorgen, an dessen Ende nicht die Todesstrafe steht.
Menschenrechtsverständnis auf dem Prüfstand
Afghanistan habe sich verpflichtet, die Menschenrechte zu achten. Dazu gehöre auch die Freiheit der Religionsausübung, so Steinmeier. Die Bundesregierung gehe davon aus und erwarte, dass die afghanische Regierung ihren Einfluss geltend mache, um dem Verfahren einen anderen Verlauf zu geben.
Afghanistan habe die UN-Menschenrechtskonvention unterzeichnet, die auch die Religionsfreiheit garantiere, betonte die Bundesregierung. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bat den afghanischen Präsidenten Hamid Karsai in einem Brief, sich für den angeklagten Christen einzusetzen, auch wenn der Islam in Afghanistan Staatsreligion ist.
Höher noch als diese Verfassung stehe die Garantie der Menschenrechte und die internationale Verpflichtung Afghanistans, die Religionsfreiheit für alle zu sichern, erklärte Wieczorek-Zeul.
Drohende Konsequenzen für den Wiederaufbau
Protest gab es nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von Kirchenvertretern und mehreren Bundestagsabgeordneten. FDP-Chef Guido Westerwelle verlangte von der Bundesregierung, Kabul notfalls den Abzug der 2.500 deutschen Soldaten anzudrohen, die als Teil der internationalen ISAF-Truppe den Wiederaufbau absichern.
Die afghanische Seite müsse auch durch die Bundesregierung erfahren, dass dies massive Konsequenzen hätte für das deutsch-afghanische Verhältnis, so Westerwelle: "Es ist schlechterdings unvorstellbar, dass deutsche Soldaten dann dort blieben und quasi dieses Unrecht auch noch sichern und garantieren."
Derartige Forderungen weist Außenminister Frank-Walter Steinmeier jedoch zurück: "Nachdem wir unsere Erwartungen gegenüber der afghanischen Regierung geäußert haben, sollte man die Chance geben, darauf innerhalb des Verfahrens zu reagieren", so Steinmeier, "deshalb würde ich nicht schon jedes Geschütz zu diesem Zeitpunkt auffahren. Übrigens auch deshalb, weil der Führung in Afghanistan ja vollkommen klar ist, dass der Westen und all diejenigen, die im Augenblick hilfreich sind bei dem Wiederaufbauprozess in Afghanistan, dass der Westen diese Erwartungen an die afghanische Regierung hat."
Mit der Drohung, die internationale Hilfe einzustellen und die Soldaten der Sicherheitstruppe abzuziehen, spiele man denjenigen in die Hände, die die Fortschritte der letzten Jahre rückgängig machen wollten, fürchtet der Bundesaußenminister. Er setze vielmehr auf die Ankündigung von Präsident Hamid Karsai, im Prozess gegen Rahman die Menschenrechte zu respektieren.
Darauf werde die Bundesregierung im Verlauf des Verfahrens sehr sorgfältig achten. Neben der Bundesregierung setzen sich noch viele andere Regierungen für Abdul Rahman ein, darunter die der Vereinigten Staaten, Kanadas und Italiens.
Die Regierung in Kabul hält die Kritik der internationalen Gemeinschaft allerdings für überzogen und verweist auf die Unabhängigkeit der afghanischen Justiz.
Nina Werkhäuser
© DEUTSCHE WELLE/DW-WORLD.DE 2006
Qantara.de
Pressefreiheit in Afghanistan
Frauenzeitschrift im Visier der konservativen Justiz
Im Kampf um freie Meinungsäußerung hat die afghanische Regierung gegenüber konservativen Kräften eine Schlappe einstecken müssen. Ein Gericht in Kabul verurteilte kürzlich den Herausgeber einer Frauenzeitschrift wegen Blasphemie zu zwei Jahren Haft. Einzelheiten von Martin Gerner
Korrespondenz: Die Scharia und die Menschenrechte
Können sie koexistieren?
Emran Qureshi, Journalist und Experte für Islam und Menschenrechte, und Heba Raouf Ezzat, Dozentin für Politologie an der Universität Kairo, debattieren in ihrer Korrespondenz über die Rolle der Scharia in den islamischen Ländern und über die Frage, ob sie mit den Menschenrechten vereinbar ist.