Der „Todesengel“ auf der Anklagebank

Ein Mann sitzt mit Kopfhörern, vor ihm stehen zwei Männer in Anwaltsroben mit dem Rücken zur Kamera.
El Hishri wurde in Berlin festgenommen, im Dezember 2025 erschien er zur ersten Anhörung vor dem IStGH. (Foto: ICC-CPI)

Erstmals kommt es zu einem IStGH-Prozess gegen einen libyschen Angeklagten. Khaled El Hishri werden Mord, Versklavung, sexualisierte Gewalt und mehr vorgeworfen. Der Prozess rückt ein System schwerer Misshandlungen in den Fokus, das bis heute fortbesteht.

Von Margherita Capacci

Die Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) alle gegen den libyschen Staatsbürger Khaled Mohamed Ali El Hishri erhobenen Anklagepunkte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Ihm wird vorgeworfen, tausende Libyer:innen, Geflüchtete und Migrant:innen im berüchtigten Mitiga-Gefängnis in der lybischen Hauptstadt Tripolis festgehalten und gefoltert zu haben.

El Hishri, auch bekannt als al-Buti, ist der erste libysche Angeklagte, der vor dem IStGH erscheint. Ihm werden 17 Vergehen vorgeworfen, darunter Folter, sexuelle Gewalt, Versklavung, Verfolgung und Mord, die er zwischen 2014 und 2020 begangen haben soll. Der Prozess wird voraussichtlich in einigen Monaten beginnen. In früheren Anhörungen wies die Verteidigung alle Vorwürfe zurück.

Der 48-Jährige wurde im Juli 2025 am Berliner Flughafen auf Grundlage eines nicht öffentlichen Haftbefehls festgenommen. Er wird beschuldigt, ein hochrangiger Kommandant im Mitiga-Gefängnis gewesen zu sein. Er habe die Befehlsgewalt über die Gefangenen gehabt und sei für den Frauentrakt verantwortlich gewesen. In seiner Funktion soll er mindestens 159 Inhaftierte persönlich misshandelt oder getötet sowie Wachpersonal und andere dazu angestiftet haben, dasselbe zu tun. 

Ein Mann mit Bart und Kopfhörern im Anzug sitzt in einem Gerichtssaal.
El Hishri: „Wir nannten ihn ‚Sir‘“, sagte eine Zeugin. (Foto: ICC-CPI)

In der 84-seitigen Entscheidung vom 16. Juni würdigten die Richter:innen im Vorverfahren den „wesentlichen“ Beitrag der 63 Zeug:innen, von denen 47 ehemalige Häftlinge sind. „Ein Meilenstein“, sagte Allison West, Rechtsberaterin beim Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) mit Sitz in Berlin. „Es ist der erste Prozess vor dem IStGH, in dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit im libyschen Haftsystem untersucht werden.“

David Yambio, Gründer der von Überlebenden geführten Organisation „Refugees in Libya“, sagte: „Für mich ist die Entscheidung eine große Freude, weil ich immer darauf vertraut habe, dass der IStGH in meinem Namen für Wahrheit und Gerechtigkeit eintritt. Das Vertrauen ging einher mit meinem eigenen Engagement für die Aufklärung angesichts der psychischen, physischen und seelischen Traumata, die ich durchleben musste.“

Nach seiner Festnahme in Berlin war El Hishri im Dezember 2025 nach Den Haag überstellt worden. Der Schritt wurde von Beobachter:innen begrüßt, insbesondere weil Italien Monate zuvor Osama Lamasri Najim erst festgenommen, dann aber freigelassen und sogar mit einem Regierungsflugzeug nach Libyen zurückgebracht hatte. Najim, ebenfalls libyscher Staatsangehöriger, wird vom IStGH wegen Verbrechen gesucht, die er als Leiter des Mitiga-Gefängnisses begangen haben soll.

Der IStGH hatte seine Ermittlungen zu Libyen im Jahr 2011 aufgenommen. Der UN-Sicherheitsrat hatte ihn zuvor beauftragt, Angriffe des damaligen Machthabers Muammar Gaddafi auf Zivilist:innen zu untersuchen. Gaddafi wurde noch im selben Jahr gestürzt.

Systematische Verbrechen in Mitiga

Den Richter:innen zufolge war El Hishri ein hochrangiges Mitglied einer Miliz namens „Special Deterrence Force“ (RADA), die sich in Tripolis als Anti-Gaddafi-Kraft herausgebildet hatte. Bis heute kontrolliert die von Abdalraouf Kara angeführte Miliz das Mitiga-Gelände, ein weitläufiges Areal im Osten der Stadt, zu dem das Gefängnis, das Hauptquartier der Gruppe und der einzige funktionierende internationale Flughafen der Hauptstadt gehören.

Unter Kara gehörten El Hishri, Najim und andere zur Führung des Gefängnisses. Die Macht der RADA wuchs 2015 durch ihre Angliederung an die sogenannte Regierung der Nationalen Einheit (GNA), ein kurzlebiger, von den UN unterstützter Versuch, Libyen politisch wieder zu vereinen. 

Die GNA habe „die RADA nominell in staatliche Strukturen integriert und ihr Aufgaben der Strafverfolgung übertragen“, heißt es in der Entscheidung der Richter:innen. Die Miliz behielt jedoch ihre Macht und Unabhängigkeit bei, sodass die Verbrechen „systematisch und ungestraft begangen werden konnten“.

Nach Ansicht der Richter:innen führte die RADA „weitreichende und systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung“ durch, die der juristischen Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit entsprechen. Zwischen 2014 und 2020 hätte die Miliz „mindestens 5.140 Personen gewaltsam festgenommen, inhaftiert und systematisch misshandelt“, heißt es. Zu den Opfern zählten demnach Frauen, Männer und Kinder sowie Libyer:innen, Migrant:innen und Geflüchtete. 

Neben Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschieden die Richter:innen einstimmig, die Anklage auch wegen Kriegsverbrechen fortzusetzen. Der bewaffnete Konflikt in Tripolis habe „die Mittel und Strukturen bereitgestellt, durch die die Verbrechen begangen wurden“, heißt es in der Entscheidung. „Die Inhaftierten wurden zudem gezwungen, sich an den Kampfhandlungen zu beteiligen.“

Das Verfahren zeigt zudem eine Weiterentwicklung in der Art und Weise, wie der IStGH geschlechtsspezifische Gewalt und deren Überschneidungen mit anderen Formen der Verfolgung anerkennt. „Die Beweislage zeigt, dass die Täter Frauen und Mädchen gezielt festnahmen und inhaftierten, weil sie deren Verhalten als für ihr Geschlecht unangemessen erachteten“, heißt es in der Entscheidung.

Frauen wurden ins Visier genommen, weil sie bestimmte Berufe ausübten, beispielsweise als Sängerinnen tätig waren oder in den sozialen Medien auftraten. Die vorsitzende Richterin Iulia Antoanella Motoc schrieb in ihrer gesonderten Entscheidung, dass „die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eng mit politischer, religiöser und rassistischer Diskriminierung verflochten war“.

Mitiga: Unvorstellbare Haftbedingungen

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklagepunkte in einer dreitägigen Anhörung vom 19. bis 21. Mai dargelegt, in deren Verlauf auch die Anwält:innen der Geschädigten und der Verteidigung ihre Argumente vorbrachten. In ihrem Eröffnungsplädoyer zitierte die stellvertretende Staatsanwältin Nazhat Shameem Khan einen Zeugen, der El Hishri als „Engel des Todes“ bezeichnete, und erklärte, seine „bevorzugten Foltermethoden“ bestünden darin, Menschen in die Beine und Knie zu schießen und sie aufzuhängen.

„Jeder konnte verhaftet werden“, erklärte Khan vor dem Plenum, „entweder weil man sie als politische Gegner:innen ansah, sie für Migrant:innen hielt, (...) oder einfach nur, weil sie etwas besaßen, das die RADA haben wollte – Geld, Eigentum, Land oder Informationen. Vielen wurde nie mitgeteilt, warum sie überhaupt verhaftet worden waren.“

Die Haftbedingungen seien „unvorstellbar“ gewesen, sagte Khan. Einige Zellen seien so „überfüllt gewesen, dass die Häftlinge abwechselnd auf dem Boden schlafen mussten“. Andere seien so klein gewesen, dass sich die Häftlinge in Einzelhaft kaum bewegen konnten, „was zu Muskelschwund führte“.

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Nazhat Shameem Khan, stellvertretende Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, bezeichnete die Anhörung zur Bestätigung der Anklage gegen Khaled Mohamed Ali El Hishri als „echten Meilenstein“ und betonte, dass sich der Gerichtshof weiterhin für die Durchsetzung der Strafverfolgung einsetzt. Mai 2025.

Nahrung und Wasser waren knapp, und es mangelte an grundlegender Hygiene. Krankheiten wie Tuberkulose breiteten sich aus, und El Hishri nutzte sie als Waffe, so die Anklage, „indem er die Häftlinge, die er bestrafen wollte, in Zellen unterbrachte, in denen sie sich wahrscheinlich anstecken würden“.

Im Frauentrakt, der direkt von El Hishri kontrolliert wurde, sollen Inhaftierte erschossen, gefoltert, geschlagen und sexuell missbraucht worden sein. „Ihre eigenen Kinder wurden oft Zeug:innen der Gewalt“, sagte Khan. Sie seien ihr auch selbst ausgesetzt gewesen. 

Eine Frau berichtete der Staatsanwaltschaft, sie sei beschimpft worden und Beamte hätten ihr den Schleier vom Kopf gerissen hätten. „In meiner Kultur bedeutet es das Ende des Lebens einer Frau, wenn ein Mann ihr gegen ihren Willen den Schleier abnimmt“, las Khan aus ihrer Aussage vor. „Das zeigte uns, dass sie mit weiblichen Gefangenen machen konnten, was sie wollten. Ich fühlte mich völlig macht- und schutzlos.“

„Sie nannten uns Sklaven“

Dies wird der erste Prozess vor dem IStGH sein, in dem neben Verbrechen gegen Libyer:innen auch Verbrechen gegen Migrant:innen und Geflüchtete verfolgt werden. „Ihr Leid ist das Ergebnis von Missbrauchsstrukturen, der Kontrolle durch Milizen und internationaler Komplizenschaft“, erklärte die Anwältin Paolina Massidda vor Gericht. Viele von ihnen wurden bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, von der sogenannten Libyschen Küstenwache abgefangen, nach Libyen zurückgebracht und dort inhaftiert. 

In diesem System hätten „die Täter eine Macht ausgeübt, die der eines Eigentümers glich“, sagte Massidda. Sie zitierte ein Opfer, das berichtete, ihre Entführer hätten sie „Sklaven“ genannt. Die Überlebenden berichten, dass sie nur wenige Stunden pro Tag schlafen durften, und zwar ausschließlich, um für Arbeiten auf dem Bau, in der Reinigung oder für die Misshandlung anderer Inhaftierter ausgebeutet zu werden.

Eines der registrierten Opfer ist A.C., eine gambische Frau, die anonym bleiben möchte. Im Alter von 19 Jahren war sie 2017 gemeinsam mit anderen bei einer gewaltsamen Razzia in Tripolis von der RADA festgenommen worden, „einfach nur, weil wir Migrant:innen waren“.

A.C.s schriftliche Stellungnahme wurde Qantara vom ECCHR zur Verfügung gestellt, der Überlebende mit Migrations- und Fluchtgeschichte im Rahmen des Verfahrens unterstützt. In Mitiga „dachten wir, sie würden uns alle umbringen“, schreibt A.C. „Stattdessen haben sie uns einer Leibesvisitation unterzogen und uns alles weggenommen.“

Sie verbrachte etwa drei Monate im Frauentrakt und erinnert sich an El Hishri: „Wir nannten ihn ‚Sir‘.“ Die Wachen „stellten uns in Reih und Glied auf und schlugen uns regelmäßig. Bis heute kann ich nicht fest zupacken, etwa um Wäsche auszuwringen, weil sie meine Hände und Handgelenke so schwer verletzt haben.“

A.C. wurde später in ein Auffanglager der libyschen Behörde zur Bekämpfung illegaler Migration (DCIM) verlegt, wo man ihr mitteilte, sie müsse einer Rückführung über die Internationale Organisation für Migration (IOM) zustimmen. Sie wurde nach Gambia zurückgeschickt, wo sie noch immer lebt.

Die Narben, die A.C. und viele andere aus Mitiga davongetragen haben, sind nicht nur körperlicher Natur. „Ich erschrecke mich manchmal immer noch bei Geräuschen, und dann kommen die Erinnerungen an das, was ich im Gefängnis erlitten habe, wieder hoch.“ Außerdem ist sie mit sozialer Stigmatisierung konfrontiert: „Obwohl ich selbst keine sexuelle Gewalt erlebt habe, wird es trotzdem angenommen.“

„Was mir in Libyen widerfahren ist, werde ich nie vergessen“, sagt A.C. „Ich hätte nie gedacht, dass diese Verbrechen vor den IStGH kommen würden, daher freut mich die Bestätigung der Anklage sehr.“

Vorwürfe an die EU

Das Mitiga-Gelände sei eine für den IStGH „zentrale Haftanstalt“, sagt Allison West vom ECCHR, da sich dort Verbrechen gegen libysche und nicht-libysche Häftlinge überschneiden. Was Migrant:innen und Geflüchtete angeht, fungiere das berüchtigte Gefängnis „als Knotenpunkt“ in einem umfassenderen System.

Während einige Betroffene nach einer Festnahme auf dem Mittelmeer nach Mitiga kamen, wurden andere bei Straßenrazzien aufgegriffen, nach Mitiga gebracht und kurz darauf in ein DCIM-Gefängnis verlegt. „Die Haftindustrie und die damit verbundene Ökonomie rund um Migrant:innen und Geflüchtete in Libyen werden in diesem Prozess ans Licht kommen, auch wenn sie nicht im Mittelpunkt stehen.“

West hofft außerdem, dass dieser Fall einige „undurchsichtige“ Aspekte von Mitiga klären wird, beispielsweise „die Art und Weise, wie es finanziert wird, und die Details der Verbindung zwischen der Regierung und der RADA“.

Sie verweist zudem auf die Verantwortung der EU: „Die Migrationspolitik der EU ist untrennbar mit der missbräuchlichen Industrie der kriminellen Inhaftierung in Libyen verbunden, wo verschiedene bewaffnete Gruppen politische Legitimität und Einnahmen erzielen, indem sie sich als Partner bei der Migrationskontrolle positionieren. Dazu gehören unter anderem das Abfangen und Zurückdrängen von Migrant:innen auf See, Inhaftierungen sowie die Zusammenarbeit mit Strukturen wie dem Programm zur freiwilligen Rückkehr der IOM.“

Der Fall El Hishri sei eine große Chance für den IStGH, sagt West, „da er das Potenzial hat, den Weg für eine umfassendere Strafverfolgung zu ebnen.“

 

Dieser Text ist eine bearbeitete Übersetzung des englischen Originals. Übertragung von Clara Taxis mithilfe KI-gestützter Tools. 

  

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