„Der Fortschritt macht Halt, wo Gleichberechtigung anfängt“
Qantara: Marokko hat erstmals eine Frau als Premierministerin. War Fatima Ezzahra El Mansouris Nominierung Ende September eine Überraschung?
Ghizlane Mamouni: Die Überraschung ist, dass wir bis 2026 warten mussten, bis eine Frau Premierministerin wird. Wir kennen Fatima Ezzahra El Mansouri bereits als Bürgermeisterin von Marrakesch und als Städte- und Wohnungsbauministerin. Sie ist Koordinatorin der Partei „Authentizität und Modernisierung“ (PAM), die die Parlamentswahl vom 23. September gewonnen hat. Laut Verfassung muss der König ein Mitglied der Partei mit den meisten Stimmen zum Premierminister beziehungsweise zur Premierministerin ernennen. El Mansouris Name kursierte seit Monaten.
Es gibt in Marokko aber auch Kritik an ihrer Ernennung: Das königliche Protokoll könne nicht eingehalten werden, weil El Mansouri als Frau nicht neben dem König in der Moschee beten könne. Wie bewerten Sie das?
Das bedeutet, man kritisiert sie weder wegen ihres Programms noch ihres Werdegangs noch gar aufgrund mangelnder Kompetenz, sondern wegen ihres Platzes in der Moschee. Dabei ist das Protokoll nur ein Brauch. Die Verfassung hingegen ist die oberste Norm. Artikel 19 verankert die Gleichstellung von Männern und Frauen. Artikel 47, der die Ernennung des Premierministers regelt, enthält keinerlei geschlechtsspezifische Bedingungen. Wenn der Brauch mit der Verfassung kollidiert, muss der Brauch geändert werden. Niemals umgekehrt.
Wie ist die Lage von Frauen in der marokkanischen Politik allgemein?
Es geht langsam voran. Im neuen Repräsentantenhaus, das 395 Sitze hat, sind 107 Frauen vertreten. 90 verdanken ihren Sitz dem Quotensystem. Nur 17 wurden im direkten Wettbewerb in den lokalen Wahlkreisen gewählt. Das bedeutet: Ohne die Quote wäre das marokkanische Parlament fast ausschließlich männlich besetzt.
Letztendlich ist es aber egal, ob eine Frau Abgeordnete, Ministerin oder Regierungschefin ist. Sobald sie ihr Büro verlässt, darf sie ohne Zustimmung ihres Vaters weder das Sparkonto ihrer minderjährigen Kinder verwalten noch mit ihnen ins Ausland reisen. Laut Familiengesetzbuch ist der Vater gesetzlicher Vormund, nur im Falle seines Todes kann die Mutter die Vormundschaft übernehmen.
Eine Reform dieses Familiengesetzes, genannt Moudawana, hat Marokkos König Mohammed VI. bereits 2022 angekündigt. Was ist der Stand?
Bislang ist noch nichts Konkretes geschehen. Nach der Ankündigung des Königs in seiner Thronrede 2022 führte ein Gremium Beratungen durch und legte dem König Vorschläge vor. Doch wurden diese nie veröffentlicht.
Der König wiederum legte einige der Vorschläge dem „Obersten Rat der Islamischen Gelehrten“, den Ulemas, zur Einschätzung vor. Sie erhoben gegen die Reform insbesondere Einwände bei den Themen Erbfolge, Abstammung außerehelich geborener Kinder sowie Polygamie.
Ende 2024 stellten das Justizministerium und der Minister für Islamische Angelegenheiten die Grundzüge der geplanten Reform mündlich vor, auf deren Basis eine Kommission einen Gesetzentwurf formulieren sollte. Seitdem haben wir nichts mehr gehört.
Was denken Sie über die ursprünglichen Vorschläge?
Da gibt es echte Fortschritte: Frauen könnten demnach das Sorgerecht behalten, auch wenn sie wieder heiraten. Unbezahlte Care-Arbeit würde im Scheidungsfall bei der Berechnung des Beitrags der Ehepartner zum ehelichen Vermögen angerechnet werden. Und nach dem Tod eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin würde der:m Witwer:in ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung garantiert werden. Aber die Fortschritte machen dort Halt, wo wirkliche Gleichberechtigung anfangen würde.
Was bedeutet das genau?
Der „Oberste Rat der Islamischen Gelehrten“ hat wesentliche Vorschläge abgelehnt: Auch zukünftig sollen keine DNA-Tests zum Beweis der Vaterschaft angewendet werden dürfen. Viele außereheliche Kinder würden also vom Abstammungssystem in Marokko ausgeschlossen bleiben, das sich am Vater orientiert. Probleme bei Ausweisdokumenten, beim Zugang zu Schulbildung und beim Erbe bestünden weiter.
Beim Erbrecht soll das Ta‘sib-Prinzip bestehen bleiben, sodass Töchter ohne Brüder das Erbe ihres Vaters weiter mit Onkeln oder Cousins teilen müssten. Auch die Gleichstellung von Männern und Frauen gleichen Verwandtschaftsgrades, zum Beispiel Bruder und Schwester, geht die Reform nicht an.
Zudem sollen nicht-muslimische Frauen weiterhin nicht von ihrem muslimischen Ehemann erben dürfen. Die einzige Möglichkeit ist in diesem Fall eine Schenkung zu Lebzeiten. Andere Vorschläge hingegen kämen einem Rückschritt gleich.
Um welche Punkte handelt es sich hier?
Die Ehe von Minderjährigen soll in Ausnahmefällen weiter möglich sein, wenn auch erst im Alter von 17 Jahren. In der Praxis wäre der Effekt, als würde das gesetzliche Heiratsalter auf 17 festgelegt werden.
Für Polygamie, die mit richterlicher Genehmigung weiter möglich sein würde, könnten als Begründung künftig die Unfruchtbarkeit der Ehefrau oder andere gesundheitliche Gründe dienen, die die „eheliche Pflicht“ beeinträchtigen. Während also mit der Krankenakte der Frau über ihre eheliche Pflicht verhandelt wird, soll Vergewaltigung in der Ehe weiterhin keine Straftat sein, obwohl wir uns seit Jahren dafür einsetzen. Der Frau soll also eine Pflicht auferlegt, aber kein Schutz gewährt werden.
Kurz gesagt: Männer sollen weiter über Vermögen, Abstammung und sogar den Körper der Frau verfügen. Diese Gesetzgebung ist eine Form von Gewalt, auch ohne Schläge.
Das neue Parlament hat sich bislang noch nicht mit der Moudawana-Reform auseinandergesetzt. Zeichnet sich denn schon ab, wer für die Reform ist und wer dagegen?
In ihren Wahlprogrammen haben nur zwei Parteien, die „Allianz der Linken“ und die „Partei des Fortschritts und des Sozialismus“ (PPS), eine Reform des Familienrechts gefordert. Sie gingen zum Beispiel auf die Abschaffung der Minderjährigen-Ehe ein. Die „Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung“ (PJD) lehnt die Reform komplett ab. Vier Parteien, die zusammen eine Mehrheit der Sitze im Parlament haben, hatten dazu nichts im Programm – darunter auch die PAM von Premierministerin El Mansouri.
Und was ist mit dem Gelehrtenrat, der gegen die ersten Vorschläge Vorbehalte hatte?
Die Ulemas haben die meisten Vorschläge gebilligt und nur einige wenige abgelehnt, allerdings die entscheidendsten. Rechtlich muss man jedoch genau hinschauen. Der „Oberste Rat der Islamischen Gelehrten“ kann Fatwas abgeben, was einer Stellungnahme gleichkommt. Das ist rechtlich nicht bindend. Artikel 71 der Verfassung überträgt die Zuständigkeit für das Familienrecht dem Parlament. Der Gesetzgeber verfasst das Gesetz und muss sich dafür vor den Wähler:innen verantworten.
Feministin und literarische Aktivistin
Die marokkanische Autorin Malika Moustadraf (1969 – 2006) schrieb in ihren Texten über Sexualität, Patriarchat und Frauenrechte. Nach ihrem Tod im Alter von nur 37 Jahren hinterlässt sie ein spannendes, wenig bekanntes literarisches Erbe.
Sie sind Anwältin und vertreten auch die Feministin Ibtissame „Betty“ Lachgar, die inhaftiert ist, weil sie ein Selfie gepostet hat, auf dem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift „Allah ist lesbisch“ trägt. Was ist der Hintergrund?
Der Spruch auf dem T-Shirt wandelt einen feministischen Slogan aus den 1970er Jahren ab, Lachgar wollte damit zwei zum Tode verurteilte Iranerinnen unterstützen. Sie hatte das Foto in Großbritannien aufgenommen. Dort stellt ihr Handeln keine Straftat dar. In Marokko wurde sie trotzdem wegen Blasphemie zu einer 30-monatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 50.000 Dirham (rund 4.500 Euro) verurteilt.
Seit dem 10. August 2025 sitzt sie ihre Haftstrafe ab. Sie ist Überlebende einer Knochenkrebserkrankung und hat eine Oberarmprothese. In Haft wurde die Prothese nicht wie geplant ausgetauscht, mittlerweile hat sie sich gelöst. Lachgar erlitt einen Bruch und kann ihrem Arm nicht mehr bewegen. Die medizinische Behandlung beschränkt sich auf Paracetamol. Die Situation gleicht einem Todesurteil, das kein Richter je unterzeichnet hat.
Was bedeutet der Fall Lachgar für die feministische Bewegung in Marokko?
Er ist eine Warnung, die uns alle betrifft. Eine Feministin, die Unruhe stiftet, kann wegen eines Fotos inhaftiert werden – selbst wenn dieses im Ausland veröffentlicht wurde, wo eine solche Meinungsäußerung geschützt ist. Keine Marokkanerin und kein Marokkaner im Ausland sollte das ignorieren.
Aber der Fall ist auch ein Test für Marokko. Das Land präsentiert sich als Reformland mit einer Frau an der Spitze der Regierung und einer Verfassung, die Meinungsfreiheit garantiert. Das Schicksal von Ibtissame Lachgar wird zeigen, ob diese Garantien auch für Frauen gelten, die nicht gefallen.
Die feministische Bewegung lässt sich jedenfalls nicht einschüchtern. Man bringt Frauen nicht zum Schweigen, indem man eine von ihnen einsperrt. Man vereint sie.
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