Meilenstein auf dem Weg zum Frieden
Trotz ihrer Bedeutung für das Friedensabkommen im Sudan muss sich die neue Interims-Verfassung noch im politischen Alltag bewähren: Sie soll mitunter die Autonomie des Südens und die Beziehungen der Ethnien in beiden Teilen des Landes regeln. Frederik Richter informiert aus Khartoum.
Das sudanesische Verfassungs-Gericht hat den Charme eines afrikanischen Polizei-Reviers. Ein kleiner, weiß getünchter Bau mitten in Khartoum, in dessen Empfang sich einige Polizisten an einem verstaubten Tisch langweilen.
Von ehrwürdigen und repräsentativen Insignien, die die Würde und Unabhängigkeit der Verfassung demonstrieren sollen, ist hier nichts zu sehen. Auch Akten sind bei einem Gang durch das Gericht kaum zu entdecken: im jahrzehntelangen sudanesischen Bürgerkrieg focht das Land seine politischen und wirtschaftlichen Konflikte mit Waffen aus.
Doch mit dem Friedensschluss zwischen der sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM) und der Regierung wurde auch eine neue Interims-Verfassung vereinbart, die am 8. Juli 2005 unterzeichnet wurde.
Starthilfe für verfassungsgebende Versammlung
Dieser Weg wurde mit juristischer Hilfe aus Deutschland bewältigt: Das Heidelberger "Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht" (MPI) half dabei, den Inhalten der sechs einzelnen Friedensprotokolle einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu geben. Das so entstandene Dokument soll Starthilfe für die verfassungsgebende Versammlung sein.
Doch damit fing die Arbeit für das MPI erst an. "Die große Herausforderung besteht darin, dass der Friedensvertrag mehrere Vorschriften enthält, auf die man sich nur formal geeinigt hat", sagt Markus Böckenförde vom MPI. "Und diese Vorschriften sind inhaltlich so vage formuliert, dass beide Seiten den Text nach ihrem Verständnis auslegen können". Eine ungünstige Startvoraussetzung also für eine Verfassung.
Die Beiträge des MPI zur nationalen Verfassung wurden nicht so angenommen, wie sich das Institut das erhofft hatte. Als der ins Arabisch übersetzte Entwurf des MPI in Khartoumer Zeitungen erschien, schritt die Regierung ein und verbot den Abdruck.
In dem folgenden Verfassungsprozess weigerte sich die sudanesische Regierung - entgegen des Wunsches der südsudanesischen Befreiungsbewegung SPLM -, das MPI weiterhin einzubinden und setzte lieber auf die eigene Rechtsexpertise.
Furcht der Regierung vor externer Einmischung
"Die Regierung hat wohl Angst davor, dass externe Rechtsberater Vorschläge in die Diskussion bringen, die der SPLM helfen", vermutet Böckenförde. "Daher verstand man unser Angebot als Einmischung in die Verfassungsgebung." Dabei ist der MPI-Beitrag lediglich ein juristisches Kompendium der Vorschriften der einzelnen Friedensprotokolle.
Mehr Wirkung hatte das Heidelberger Institut dagegen bei der Entwicklung der Interims-Verfassung für die zehn Staaten des Südens: In einer ersten Phase erarbeitete das MPI auf der Grundlage des Friedensvertrages einen Entwurf für eine Verfassung für den Süden des Landes. Dabei wurde in mehreren Workshops mit Juristen, an der auch die Befreiungsbewegung SPLM beteiligt war, der Entwurf noch detaillierter ausgearbeitet.
Jetzt muss sich die nationale Interims-Verfassung im politischen Alltag bewähren, und dazu braucht es ein starkes Verfassungsgericht sowie fähige Richter, die mit den offenen Konflikten umzugehen wissen.
Aufgaben der Interims-Verfassung
Die Interims-Verfassung soll Klarheit in vielerlei Hinsicht schaffen: die Autonomie des Südens, die Teilung des Öls zwischen Nord und Süd, das Verhältnis der Ethnien in beiden Teilen des Landes, und schließlich: die Beziehungen zwischen Staat und Religion.
In diesem Frühjahr hält das Institut weitere Workshops für die Verfassungsrichter ab. Dadurch soll Vertrauen in die künftige Zusammenarbeit der Gremien geschaffen werden, damit die Interims-Verfassung für einen sicheren Frieden garantieren kann.
Da das Verfassungsgericht aus sechs Richtern aus dem Norden und nur drei aus dem Süden besteht, kann der Süden leicht überstimmt werden, da Entscheidungen generell mit einfacher Mehrheit gefällt werden. "Es kommt daher darauf an, wie die Richter ausgewählt werden", so Böckenförde.
Das MPI ist davon überzeugt, dass die bisher benannten Richter keinem politischen Kader entstammen. "Wir haben die Hoffnung, dass entlang juristischer Linien entschieden wird. Es hängt dann aber davon ab, wie viel politischer Druck in Zukunft entsteht, dem sich die Richter dann vielleicht nicht mehr entziehen können."
Finanziert wird die Arbeit des Instituts zu 80 Prozent von der Europäischen Union, der Rest wird vom Auswärtigen Amt übernommen. "Die Verfassung ist ein ganz wichtiger Teil der Implementierung des Friedensabkommens", sagt Bullen Puncheon Awal, Verfassungs-Richter aus dem Süden.
Identität und Machtverteilung unter den Ethnien
Er glaubt auch, dass die Verfassung eine Bedeutung für die Menschen aus dem Süden habe. "Sie hilft, Identität zu definieren." Während die vormalige nationale Verfassung auf dem islamischen Sharia-Recht basierte, gilt im Süden des Landes das Gewohnheits- und traditionelles Recht der verschiedenen Ethnien.
Puncheon ist froh über das MPI-Projekt. Nicht nur bedeutete es neue Computer für die Räume des Verfassungsgerichts, über das Projekt können die Richter zudem an internationalen Netzwerken teilnehmen und sich darüber informieren, was außerhalb des eigenen Landes geschieht.
Eine Schwäche der Interims-Verfassung des Südens ist, dass sie gegenwärtig keinen Mechanismus bietet, der die Macht unter den Ethnien gerecht verteilt. Daher wird im Süden mitunter befürchtet, dass die Mehrheitsethnie der Dinka das mögliche neue Staatsgebilde dominieren und andere Ethnien politisch ausgrenzen könnte.
Bereits während des 21-jährigen Bürgerkriegs war die Position des Südens immer wieder aufgrund der Rivalitäten unter den Ethnien geschwächt worden. Nach sechs Jahren kann der Süden über seine Unabhängigkeit entscheiden, und im Moment stehen die Zeichen dafür nicht schlecht.
Frederik Richter
© Qantara.de 2006
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