„Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“

Plumes of smoke rise following reported explosions in Tehran on March 1, 2026. (Photo: picture alliance / Middle East Images | Fariba)
Rauchwolken über Teheran, 1. März (Foto: picture alliance / Middle East Images | Fariba)

Der Angriff der USA und Israels verstößt eindeutig gegen das Völkerrecht, sagt Kai Ambos. Er erklärt, warum es trotz seiner Missachtung weiter relevant ist — und welche Rolle die Ramstein-Basis und das deutsche Grundgesetz im Irankrieg spielen.

Interview von Stefan Reinecke

Herr Ambos, die USA und Israel greifen seit Samstag den Iran militärisch an. Ist das völkerrechtlich gesehen legal?

Nein. Es gibt nur zwei Ausnahmen beim Gewaltverbot. Entweder der UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt sich gegen einen bewaffneten Angriff. Beides ist beim Angriff der USA und Israels nicht der Fall.

Der israelische Ministerpräsident Netanjahu behauptet, dieser Krieg sei ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm. US-Präsident Trump spricht von iranischen Langstreckenraketen, die die USA bedrohen könnten. Haben diese Rechtfertigungen rechtliche Relevanz?

Nach dem Zwölf-Tage-Krieg 2025 hat die US-Regierung behauptet, das iranische Atomprogramm sei ganz zerstört oder extrem zurückgeworfen. Insofern irritieren diese Behauptungen. Selbst wenn wir eine Restgefahr unterstellen, die vom iranischen Atomprogramm ausgeht, rechtfertigt diese nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen. So wie der russische Überfall auf die Ukraine 2022.

A portrait of Kai Ambos. Foto:  Universität Göttingen
Rechtsprofessor

Kai Ambos, geboren 1965, ist Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen. Dort ist er außerdem Direktor der Forschungsstelle für lateinamerikanische Strafjustiz. Seit 2017 ist er Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.

Der Iran droht Israel schon lange mit Vernichtung. Spielt das keine Rolle?

Erstens: Ein präventiver oder gar vorbeugender Gewalteinsatz ist völkerrechtlich höchst umstritten. Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren, sondern von Staaten gemachtes Recht. Gerade die Staaten des Globalen Südens, die wir leicht aus dem Blick verlieren, widersprechen einer weiten Vorverlagerung des Selbstverteidigungsrechts. 

Zweitens: Selbst wenn wir eine solche Vorverlagerung akzeptieren, reicht die allgemeine, abstrakte Drohung Irans, Israel zu vernichten, nicht aus. Für einen präventiven Militäreinsatz müsste ein Angriff des Iran unmittelbar und konkret bevorstehen – und ein Militärschlag müsste die letzte Möglichkeit sein, diesen zu verhindern. Darauf gibt es keinen Hinweis. Die USA haben ja mit Iran bis Samstag verhandelt.

Dieser Krieg ist also illegal. Gibt es Völkerrechtler, die das anders sehen? Oder formulieren Sie den internationalen Konsens?

Soweit ich sehe, herrscht nicht nur hierzulande weitgehend Konsens, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist. Manche sprechen von einer manifesten Verletzung der UN-Charta, andere sogar von einem Angriffskrieg, weil sie der Ansicht sind, dass dieser Angriff – so die Definition des Angriffskriegs – nach Art, Schwere und Umfang eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt.

Iran antwortet mit Raketen auf US-Basen in der Golfregion und Ziele in Israel. Ist das durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt?

Iran hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels das Recht, sich zu verteidigen.

Und darf also US-Basen in Drittstaaten beschießen?

Nur wenn diese für US-Angriffe genutzt werden. Falls nicht, und das scheint bei den Golfstaaten so zu sein, sind diese Gegenschläge nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Ebenso wenig darf Iran zivile Ziele wie Wohngebäude oder die Zivilbevölkerung als solche angreifen. Auch Selbstverteidigung muss verhältnismäßig sein.

Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben „defensive militärische“ Maßnahmen gegen Iran angedroht. Dürfen die das?

Ja und Nein. Es ist kompliziert. Wenn Golfstaaten, die vom Iran attackiert werden, europäische Staaten um Hilfe bitten, so ist das völkerrechtlich als kollektive Selbstverteidigung – zugunsten dieser Staaten – zulässig. Natürlich können sich diese Staaten auch selbst gegen iranische Angriffe verteidigen. Aber kein Staat darf den völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israels auf den Iran unterstützen. Das muss man strikt unterscheiden.

Faktisch geht es um die Nutzung der britischen Basis Diego Garcia durch die USA, die die britische Regierung den USA jetzt doch erlauben will …

Genau. Das ist zulässig, wenn es um defensive Aktionen im Rahmen der genannten kollektiven Selbstverteidigung zum Schutz vor iranischen Angriffen geht, nicht aber zur Unterstützung der Angriffe auf den Iran.

Die USA nutzen die Basis Ramstein in Deutschland für die Logistik dieses Krieges. Ist das rechtlich bedenklich?

Deutschland darf, wie jeder andere Staat auch, keinerlei Unterstützung für völkerrechtswidrige Handlungen leisten. Sollte Ramstein also in den aktuellen Krieg eingebunden sein, müsste Deutschland dagegen zumindest protestieren. Das folgt auch aus dem Grundgesetz, das völkerrechtliche Regeln zum Bestandteil des nationalen Rechts macht. Nach Artikel 26 ist ein Angriffskrieg explizit verboten. Wenn man den Irankrieg als Angriffskrieg definiert, stünde ein gravierender Verstoß gegen die deutsche Verfassung im Raum.

Nehmen wir mal an, das iranische Regime würde zusammenbrechen und Iran sich in eine funktionierende Demokratie verwandeln. Wäre der Angriffskrieg der USA und Israels damit rechtlich gesehen geheilt?

Aus utilitaristischer Sicht könnte man auf diese Idee kommen. Solche folgeorientierten Überlegungen machen den ursprünglichen Rechtsbruch aber nicht ungeschehen. Wenn ich Ihnen Geld stehle, das mit Gewinn investiere und es Ihnen mit diesem Gewinn zurückgebe, haben Sie zwar einen Vorteil. Doch der ursprüngliche Diebstahl – die Verletzung Ihres Eigentums – bleibt bestehen. Immerhin wird man sagen können, dass positive Folgen eines Rechtsbruchs die Haftung des Rechtsbrechers, also seine Strafe, mildern können.

Die USA reißen nicht nur mit diesem Krieg die multilaterale Ordnung nieder. Sie steigen aus dem Klimaabkommen und der Finanzierung der UN aus und verhängen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Was nützt uns das Völkerrecht, wenn der zentrale weltpolitische Akteur sich an nichts mehr hält?

Völkerrecht ist nicht nur Friedenssicherungsrecht. Klimaschutz, Kontrolle von Migration, wirtschaftliche Abkommen, konsularische Betreuung im Ausland – all das ist Völkerrecht. In einem Völkerrechtslehrbuch mit mehreren 100 Seiten widmen sich vielleicht zehn Prozent dem Thema der Friedenssicherung. Wir können globale Krisen nicht ohne zwischenstaatliche Kooperation und damit Völkerrecht lösen. Zudem zieht sich selbst diese US-Regierung nicht ganz vom Völkerrecht und seinen Institutionen zurück. Am vergangenen Samstag hat der US-Vertreter im UN-Sicherheitsrat den Iranangriff gerechtfertigt. Es gibt keine Politik des leeren Stuhls …

Das heißt?

Die Sowjetunion boykottierte im Zuge des Koreakriegs im Jahre 1950 den UN-Sicherheitsrat. So weit sind wir nicht. Russland und die USA verletzen derzeit das Völkerrecht massiv. Aber das gilt nicht für die anderen 190 Staaten. Denken wir an die Davos-Rede des kanadischen Premierministers Mark Carney. Für Mittelmächte und den Globalen Süden ist das Völkerrecht nach wie vor entscheidend. 

Die Afrikanische Union und die arabischen Staaten kritisieren die Gegenangriffe des Iran als völkerrechtswidrig. Auch der Europäische Rat hat sich, wenn auch nur sehr allgemein, zum Völkerrecht bekannt. 

Kleinere Länder sind auf eine regelbasierte Ordnung mit völkerrechtlichen Regeln angewiesen. Die Alternative ist eine chaotische Welt, in der die USA und China als einzige Supermächte nach ihrem Gutdünken handeln. In einer solchen Welt werden die kleinen und mittleren Mächte zerrieben.

Kanzler Merz spricht vage von einem Dilemma, und meint den Widerspruch zwischen der Verletzung des Völkerrechts und dem Ziel einer Ablösung des iranischen Regimes. Ist das eine glaubwürdige Position?

Ich denke nicht.

Warum nicht?

Wir können nicht glaubwürdig den russischen Angriffskrieg verurteilen, wenn wir bei Gaza, Venezuela oder dem Irankrieg die Verletzung des Völkerrechts nicht klar benennen. Glaubwürdigkeit ist eine Währung in internationalen Beziehungen. Deutschland kann nicht eine regelbasierte Ordnung predigen, aber aus Angst vor Trump klein beigeben. Das ist nicht nur eine Frage der Prinzipien, sondern auch unserer Interessen. Denn die regelbasierte Ordnung und das Völkerrecht schützen auch uns als Mittelmacht. Floskeln oder Ausflüchte helfen da nicht weiter.

Welche Floskel meinen Sie?

Wenn Außenminister Wadephul sagt, man könne den Irankrieg völkerrechtlich nicht bewerten und müsse erst genau prüfen, dann ist das eine Ausflucht. Denn die völkerrechtliche Lage ist eindeutig. Die erste Erklärung der E 3 …

… von Großbritannien, Frankreich und Deutschland …

… erweckt den surrealen Eindruck, dass der Iran diesen Krieg am vergangenen Samstag begonnen hat. Warum spricht man nicht den wahren Sachverhalt aus? Ich wünsche mir schon lange den Sturz des menschenverachtenden Mullah-Regimes durch die iranische Bevölkerung. Aber deshalb kann ich doch nicht leugnen, wer diesen Krieg begonnen hat. Das schließt realpolitischen Pragmatismus nicht aus. Aber dazu gehören auch die realen zerstörerischen Folgen dieses Kriegs im Iran, in der Region und in der Weltwirtschaft.

Trotzdem – was nutzt uns derzeit das Völkerrecht, das ignoriert wird?

Das Völkerrecht ist nicht, wie man aus der AfD hört, eine Art Vorschlag, dem man folgen kann oder auch nicht. Es ist bindendes Recht und in Deutschland sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Wer also völkerrechtliche Wertungen ignoriert, der ignoriert in Wahrheit die Verfassung. Das sollte kein deutscher Politiker tun. Und umgekehrt sollte man fragen: Was ist die Alternative zum Völkerrecht?

Und?

Eine Politik der Rechtlosigkeit, die Führer wie Trump und Putin verkörpern. Nach innen bekämpft Trump die Justiz und Gewaltenteilung, nach außen das Völkerrecht. Letztlich ist das die Wiederkehr der absolutistischen Monarchie eines Ludwig XIV., von dem der Satz „Der Staat bin ich“ stammt und der keinerlei rechtliche Begrenzung akzeptierte. Völkerrecht ist – wie jedes Recht – nichts anderes als die Begrenzung von Macht. Ohne Völkerrecht werden Trump und Putin, die neuen absolutistischen Monarchen des 21. Jahrhunderts, regel- und rechtlos agieren. Das wird uns nicht guttun.

@ taz. die tageszeitung