Die EU muss ihrer moralischen Verantwortung wieder gerecht werden

Eine große Gruppe von Menschen mit leeren Tellern, Schüsseln und anderen Gefäßen drängt sich um einen Helfer, der Essen aus einer großen Pfanne ausgibt.
Essensverteilung in Beit Lahia, Gaza, am 15. August. Menschenrechtsorganisationen haben Israel vorgeworfen, Hunger als Kriegswaffe einzusetzen. Foto: picture alliance / Middle East Images | Abood Abusalama

Menschenrechte sind in die DNA der Europäischen Union eingeschrieben. Doch in Gaza macht sich die EU an eklatanten Menschenrechtsverstößen mitschuldig. Kann sie zu ihren moralischen Prinzipien zurückfinden und ihre Mitgliedsstaaten und Israel davon abhalten, das Völkerrecht mit Füßen zu treten?

Kommentar von Michelle Pace

Als Akademikerin, die seit dreißig Jahren zu den Beziehungen zwischen der EU und der MENA-Region forscht und unterrichtet, die sich mit EU-Demokratieförderprogrammen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft und den EU-Beziehungen zu Israel und Palästina beschäftigt, ist es unglaublich frustrierend zu sehen, wie die EU angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen untätig bleibt.  

Die Werte, auf denen die EU gegründet wurde, sind laut Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union: „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.”  

In ihren außenpolitischen Beziehungen ist die EU laut ihren Gründungsprinzipien bemüht, Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Sie lässt Menschenrechtsbelange in all ihre politischen Beschlüsse und Programme einfließen und bei Verstößen stehen ihr spezifische Menschenrechtsinstrumente zur Verfügung. In anderen Worten: Menschenrechte sind in die DNA der EU eingeschrieben.

Auf einem EU-Ratstreffen im Dezember 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die „Globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte”, um ein gemeinsame Vorgehen bei diesem Thema zu stärken. Die noch bis Dezember 2026 geltende Regelung sieht für Individuen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, restriktive Maßnahmen wie Reiseverbote und das Einfrieren von Geldern vor. Darüber hinaus wird es Individuen und Einrichtungen in der EU untersagt, den gelisteten Personen Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Doch oft ist die EU durch das Erfordernis der Einstimmigkeit ihrer Mitgliedstaaten eingeschränkt, wenn es darum geht, auf gravierende Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Josep Borrell, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, schlug vor, Entscheidungen per qualifizierter Mehrheit zu ermöglichen. Damit sollte die EU in die Lage versetzt werden, Täter im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen schneller zu sanktionieren. Es konnten sich jedoch nicht alle Mitgliedstaaten auf diesen Vorschlag einigen.   

Josep Borrell läuft mit einer Gruppe von Menschen in Anzügen. Im Hintergrund ist der Grenzübergang Rafah mit der ägyptischen Flagge darauf zu sehen.
Fordert eine schnellere Reaktion der EU auf Menschenrechtsverstöße: Josep Borrell am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und Gaza, 9. September 2024. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Amr Nabil

Ein Gefühl des ständigen Wandels

Am 7. Oktober 2023 begingen bewaffnete Gruppen unter der Führung der Hamas zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als sie den Süden Israels angriffen. In Reaktion darauf führte Israel in den vergangenen elf Monaten unablässig Militäroperationen und Angriffe durch, bei denen unschuldige palästinensische Zivilist*innen im Gazastreifen unter Missachtung des humanitären Völkerrechts verletzt und getötet wurden. Die aktuellen Statistiken zählen seit dem 7. Oktober mehr als 40.000 getötete Palästinenser*innen und über 1.200 getötete Israelis. 

Die „Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und Israel“ des UN-Menschenrechtsrats erklärte im Juni 2024 in einem Bericht, dass sowohl der israelische Staat als auch bewaffnete palästinensische Gruppen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten haben. Zuvor, im Mai, hatte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bekanntgegeben, dass er wegen Verbrechen beim Hamas-Angriff vom 7. Oktober und dem anschließenden Krieg gegen den Gazastreifen Haftbefehl gegen die militärischen und politischen Führungspersonen auf beiden Seiten beantragt habe. 

Darüber hinaus haben eine Reihe von UN-Expert*innen und angesehenen internationalen Akademiker*innen vor einem „Scholastizid“ (der systematischen Zerstörung eines Bildungssystems und seiner Institutionen) in Gaza gewarnt. Laut palästinensischem Bildungsministerium sind 90 Prozent der Schulen und alle zwölf Universitäten entweder beschädigt oder zerstört. Tausende Schüler*innen und Lehrende wurden getötet. 

Laut dem Committe to Protect Journalists wurden zudem mindestens 116 Journalist*innen und Medienschaffende seit Kriegsbeginn getötet. Es handelt sich damit um den tödlichsten Zeitraum für Medienschaffende, seit die Organisation 1992 mit der Datenerhebung begann. 

Ein Bericht des UN-Satellitenbeobachtungsprogramms UNOSAT vom Juli 2024 hält fest, dass Israel 46.223 Gebäude in Gaza zerstört, 18.478 schwer beschädigt, 55.954 Gebäude mittelschwer beschädigt und 35.754 Gebäude möglicherweise beschädigt hat, was einer Gesamtzahl von 156.409 Gebäuden entspricht. Das entspricht etwa 63 Prozent der Strukturen im Gazastreifen, wozu Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, kulturelle und religiöse Stätten sowie die Infrastruktur für Wasser, Strom und Verkehr gehören.

Das bedeutet: Israel begeht auch „Urbizid”, ein Begriff, der erstmals während des Bosnienkriegs (1992 bis 1995) zur Beschreibung großflächiger und vorsätzlicher Zerstörung von städtischen Gebieten verwendet wurde. 

Dass geschätzte 215.137 Wohneinheiten zerstört wurden, heißt zudem, dass Israel auch „Domizid“ begeht, eine „absichtliche und systematische Zerstörung von Wohnräumen“, die „auf intime Aufenthaltsorte abzielt, so dass jede Form von Stabilität, physisch oder emotional, durch ein Gefühl des ständigen Wandels ersetzt wird“.

Eine Gruppe von Kindern sitzt auf dem Boden eines zerstörten Hauses. Vorne steht eine Lehrerin, hinter ihr eine palästinensische Flagge und ein Blick auf ein zerstörtes Gebäude.
Unterricht im Zelt: die palästinensische Lehrerin Israa Abu Mustafa inmitten der Ruinen ihres zerstörten Hauses in Chan Junis, Gazastreifen. Foto: Picture Alliance / ZUMAPRESS | Saher Alghorra

Internationale Menschenrechtsorganisationen haben auch Beweise für einen vorsätzlichen Einsatz von Hunger als Kriegswaffe im Gazastreifen vorgelegt, wo der Zivilbevölkerung der Zugang zu Nahrungsmitteln und sauberem Wasser verwehrt wird. Im Mai 2024 erklärte FewsNet, ein US-Netzwerk zur Frühwarnung vor Hungersnot, es sei „möglich, wenn nicht wahrscheinlich“, dass im Norden des Gazastreifens seit April eine Hungersnot herrsche. 

Zwei Monate später erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass an sechs Standorten im Gazastreifen Polio im Abwassersystem nachgewiesen worden sei. Einige Wochen später rief sie alle Parteien des „Konflikts” auf, humanitäre Feuerpausen einzuhalten und Impfungen zu ermöglichen.  

Die anhaltende katastrophale Hungersnot in weiten Teilen des Gazastreifens wurde seit Oktober 2023 durch die systematische Zerstörung von Obstplantagen und Gewächshäusern durch die israelischen Streitkräfte noch verschlimmert. Laut Forensic Architecture kommt dies einem „Ökozid“ gleich – der vorsätzlichen Zerstörung der Umwelt. In den letzten zehn Jahren (wenn nicht mehr) seien palästinensische Landwirte und Landwirtinnen entlang der Grenze des Gazastreifens Zeuge davon geworden, „wie ihre Ernte mit Unkrautvernichtungsmitteln aus der Luft besprüht und regelmäßig mit Bulldozern plattgemacht wurde”. Auch seien sie selbst „dem Beschuss durch Scharfschützen der israelischen Besatzungstruppen ausgesetzt“ worden. 

Luftaufnahme der massiven Zerstörung in Gaza.
Zerstörung in Chan Junis: Rund 63 Prozent der Gebäude und sonstiger Infrastruktur wurden seit Oktober 2023 zerstört. Foto: Picture Alliance / Anadolu | Ali Jadallah

Einen Staat Palästina verhindern

All diese schweren Menschenrechtsverletzungen können mit dem Begriff „Politizid” zusammengefasst werden: Israels vorsätzliche Politik im Gazastreifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Existenz eines palästinensischen Staates zu zerstören. 

Die seit Oktober 2023 zusammengetragenen Beweise machen in den Worten der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese deutlich, dass „die Schwelle, die auf das Ausüben des Verbrechens Genozid hinweist, (...) erreicht ist”. Wie Amnesty International eindeutig festgestellt hat, haben die israelischen Behörden dennoch die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) im Januar 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung eines Genozids in Gaza nicht durchgeführt und setzen sich weiterhin darüber hinweg.   

Am 19. Juli 2024 hielt der IGH in einem Gutachten fest, dass die palästinensischen Gebiete eine politische Gesamtheit bildeten und die israelische Besatzung seit 1967 sowie die anschließende Errichtung israelischer Siedlungen und die Nutzung natürlicher Ressourcen nach internationalem Recht illegal seien. Amnesty International bezeichnete die Stellungnahme des Gerichts als „historische Verteidigung der Rechte der Palästinenser, die jahrzehntelang unter Grausamkeiten und systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die rechtswidrige israelische Besetzung gelitten haben“.    

Die vorläufigen Maßnahmen des IGH vom Januar und die Stellungnahme vom Juli haben zusammengenommen erhebliche Auswirkungen auf die EU und ihre Mitgliedstaaten. Ihre jahrzehntelange Unterstützung Israels macht sie mitschuldig am Genozid. Trotz der Urteile und trotz Warnungen von UN-Expert*innen exportieren die EU und ihre Mitgliedstaaten weiter Waffen nach Israel und finanzieren verschiedene israelische Einrichtungen.  

Die UN-Expert*innen warnen: „Ein Waffenembargo gegen Israel und entschlossenes Handeln von Investoren sind dringender denn je, insbesondere in Hinblick auf die Verpflichtungen der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen im Rahmen der Genfer Konventionen, der Völkermordkonvention, der internationalen Menschenrechtsverträge und der UN-Richtlinien für Wirtschaft und Menschenrechte.“  

Die Rolle der EU nach dem Krieg

Kann die EU in Anbetracht all dessen ernsthaft und bedeutsam zu ihren moralischen Prinzipien zurückkehren und Israel sowie ihre Mitgliedstaaten davon abhalten, das Völkerrecht mit Füßen zu treten?     

Seit Oktober 2023 haben Irland, Spanien, Slowenien und Norwegen einen symbolischen Schritt in diese Richtung gemacht, indem sie den palästinensischen Staat formal anerkannten. Die Zahl der Staaten weltweit, die dies tun, beträgt somit 146. Solch symbolische Maßnahmen reichen aber nicht aus, vor allem weil die EU schon beim schlichten Akt der Anerkennung um eine einheitliche Linie ringt. 

Kann die EU positive Impulse für eine Nachkriegsordnung geben, wenn die Bomben endlich nicht mehr auf Gaza fallen? Wie könnten diese Impulse umgesetzt werden?   

Als die Hamas 2006 an die Macht kam – durch Wahlen, die eine EU-Beobachtungsmission als frei, fair und transparent bezeichnete und als „Beispiel für die weitere arabische Region” darstellte – gab die EU dem Druck aus den USA und Israel nach und entschied sich, die Hamas-geführte Regierung nicht anzuerkennen. Statt über diplomatische Kanäle dafür zu sorgen, die Hamas an den Verhandlungstisch zu bekommen, wandte die EU den Palästinensern den Rücken zu. Hätte sie anders reagiert und der Hamas eine Chance zum Regieren gegeben, hätte sie bestimmte Kommunikationskanäle aufrechterhalten und nicht alle Mittel für Hamas-bezogene Projekte gestrichen und zugunsten der Fatah umgeschichtet, wäre die Geschichte möglicherweise anders verlaufen.

Falls die EU aus dieser Entscheidung im Jahr 2006 eine Lehre ziehen kann, dann die, dass die Hamas nicht ignoriert werden darf. Wenn den Stimmen der Palästinenser Gehör verschafft werden soll, muss die EU als wichtige Vermittlerin fungieren. Sie sollte eine Technokraten-Regierung unterstützen, die sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland mit Unterstützung aller palästinensischer Gruppierungen, einschließlich der Hamas, regiert, um so den Weg zur politischen Einheit der Palästinenser sowie zu Wahlen zu ebnen.   

Die EU sollte angesichts der langjährigen israelischen Menschenrechtsverletzungen gegen die US-amerikanische und israelische Lenkung der palästinensischen Politik protestieren. Statt sie zu akzeptieren, muss die EU sicherstellen, dass über die Zukunft des Gazastreifens, des Westjordanlands und Ostjerusalems die palästinensische Bevölkerung selbst und souverän entscheidet.  

Damit die EU ihren moralischen Verpflichtungen wieder gerecht wird und sich tatsächlich für universelle Menschenrechte einsetzen kann, muss sie Israels grobe und systematische Verstöße gegen die Rechte der Palästinenser im Rahmen der illegalen Besatzung des Westjordanlands, einschließlich Ost-Jerusalems, und des Gazastreifens anprangern. Die EU muss außerdem ihr Schweigen zu Israels zunehmender Unterdrückung von Dissens im Inland brechen, ermutigt dies doch andere regionale Regierungen, ihre eigenen Bürger zu unterdrücken.  

Spanien und Irland haben bereits angedeutet, dass eine Überarbeitung des Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, das seit 2000 die rechtliche Grundlage der Beziehungen darstellt, ein guter Anfang wäre. Dies geschah im Kontext der IGH-Entscheidung, dass Israels Taten unter die Völkermordkonvention „fallen könnten”. Um weiteren unumkehrbaren Schaden für die Menschen in Palästina und Israel zu verhindern, ist ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand dringend notwendig.

Das allein wird jedoch nicht ausreichen, um die Straflosigkeit Israels zu beenden. Solange der israelische Staat bereits geschehene und anhaltende Verletzungen des humanitären Völkerrechts nicht ernst nimmt, steht die EU nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch in der Pflicht: Sie muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um diese Straflosigkeit zu bekämpfen und internationale Gerechtigkeit anzustreben – auf Grundlage der von ihren Mitgliedstaaten und ihr selbst eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Eine Gruppe von Kindern inspiziert die Trümmer eines ausgebrannten Autos, das in einer Straße in Dschit im Westjordanland geparkt ist.
August 2024: Kinder inspizieren ein Auto, das von jüdischen Siedlern im Dorf Dschit zerstört wurde. Borrell drohte daraufhin mit EU-Sanktionen gegen die „Unterstützer der gewalttätigen Siedler“. Foto: Picture Alliance / Sipa USA | SOPA Images

Kann die EU Israel mit Sanktionen belegen?

Mitte August stürmten maskierte israelische Siedler das Dorf Dschit im besetzten Westjordanland, schossen auf sie und warfen Tränengas. Dabei töteten sie einen 23-jährigen Palästinenser und verletzten einen weiteren schwer. Daraufhin drohte Borrell mit EU-Sanktionen gegen „Unterstützer der gewalttätigen Siedler, einschließlich einiger israelischer Regierungsmitglieder“.  

Wenn die EU erneut einen echten Friedensprozess anstoßen will, muss sie sich dringend mit der raschen Radikalisierung der israelischen Gesellschaft auseinandersetzen. Veränderung wird – sowohl in Israel als auch in Palästina – nur durch hohe Kosten möglich sein, die die israelische Regierung und die Hamas zwingen, sich der Realität zu stellen. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von beiden Seiten begangen werden, müssen bestraft werden.   

Um die Ursachen dieses „Konflikts“ zu bekämpfen, muss die EU auch ernsthafte Sanktionen gegen die langjährige Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebiete verhängen – angefangen mit gezielten Maßnahmen gegen Personen, die beschuldigt werden, zum Hass gegen Palästinenser aufzustacheln, insbesondere gegen rechtsextreme israelische Minister wie den Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, und den Finanzminister, Bezalel Smotrich. Darüber hinaus sollte die EU sektorspezifische Maßnahmen in Erwägung ziehen, etwa wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Beschränkungen von Bankdienstleistungen und Waffenembargos.   

Alle EU-Mitgliedsstaaten sollten sofort jegliche Waffenverkäufe an Israel einstellen. Damit einhergehend sollten sie israelische Universitäten boykottieren, die mit dem militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen. Außerdem sollten europäische Supermärkte keine israelischen Güter mehr anbieten wie Früchte, die auf beschlagnahmtem palästinensischem Boden im Jordantal angebaut werden. Nach geltendem EU-Recht müssen Produkte von israelischen Siedlern klar als solche gekennzeichnet werden. Sie unterliegen zudem strengeren Zollvorschriften. Diese Regeln werden jedoch nicht strikt umgesetzt, was sich ändern muss.  

Schließlich muss das EU-Assoziationsabkommen mit Israel ausgesetzt werden. Die Achtung der Menschenrechte ist ein essenzieller Bestandteil der EU-Abkommen mit allen Partnerländern. Artikel 2 des Abkommens mit Israel hält fest, dass „die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie alle Bestimmungen des Abkommens auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie beruhen, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind.” Eine Verletzung dieses „wesentlichen Elements” erlaubt es der EU nach Artikel 60 des „Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge”, das Abkommen auszusetzen oder aufzulösen, in Teilen oder als Ganzes. 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird Druck auf Israel ausüben, das internationale Recht ernst zu nehmen und sich daran zu halten. Ein solches Vorgehen würde die Aufmerksamkeit auf die Kurzsichtigkeit der israelischen Strategie lenken sowie auf den Kreislauf der Gewalt, der in den letzten Jahrzehnten weder den Israelis noch den Palästinensern Sicherheit gebracht hat. Beide leben weiter in einer Dystopie. 

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