Syrien verpasst eine Chance

Ein Mann in Uniform mit Gewehr von hinten. Er blickt auf ein beschädigtes Wandbild von Bashar al-Assad.
Eingang zu einem ehemaligen Folterzentrum im Stadtteil Kafr Sousa, Dezember 2024. (Foto: picture alliance / Anadolu | H. H. Omer)

Das plötzliche Urteil gegen Baschar al-Assad kann die Aufarbeitung seiner Verbrechen nicht ersetzen. Ein echter Prozess hätte das Geschehene dokumentieren und Überlebenden eine Plattform bieten können. Ein Kommentar.

Kommentar von Rime Allaf

Als Atef Najib schließlich verurteilt wurde, erklangen Jubelschreie. 15 Jahre nachdem er als Leiter des politischen Sicherheitsdienstes der Region die brutale Niederschlagung von Protesten in Daraa befehligt hatte, stand er nun in Damaskus vor Gericht. Die Gewalt gegen Demonstrant:innen in Daraa hatte 2011 die Flammen der syrischen Revolution entfacht.

Neben dem Angeklagten sagten auch Überlebende und Angehörige der zahlreichen Opfer aus. Am 11. August wurde Najib nach einem viel beachteten Prozess schließlich für eine lange Liste von Verbrechen schuldig gesprochen und zum Tod durch Erhängen verurteilt.

Was hingegen niemand erwartet hatte, waren die Urteile gegen zwei seiner Cousins am selben Tag: Maher al-Assad und Syriens ehemaliger Präsident Baschar al-Assad wurden vom selben Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Über ganz Syrien ging eine Welle der Freude. Doch einige von uns konnten in der überraschenden Neuigkeit keine Gerechtigkeit finden. Ja, wir lehnen die Todesstrafe prinzipiell ab. Wir kennen jedoch das Ausmaß der Verwüstung, die Assad über Syrien gebracht hat, und können nachvollziehen, dass die syrische Gesellschaft eine solche Strafe verlangt, um mit der Vergangenheit abschließen zu können.

Die ungeheuerlichen Verbrechen Assads haben das Leben von mindestens zwei Dritteln der syrischen Bevölkerung zerstört. Dabei berücksichtigt diese Zahl lediglich jene, die ihre Heimat verloren haben, sei es durch Bombardierungen, Zwangsvertreibung oder die gut dokumentierten militärischen Angriffe der Assad-Truppen und ihrer in- und ausländischen Verbündeten.

In den 14 Jahren Krieg wurden Syrer:innen inhaftiert, gefoltert, abgeschlachtet, bombardiert, vergast, verbrannt, enteignet und vertrieben. Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu eine Million Menschen getötet und viele weitere verwundet oder dauerhaft versehrt wurden. 

Rund zehn Millionen Menschen leben noch immer als Geflüchtete oder Binnenvertriebene, etwa 200.000 vom Regime entführte Menschen gelten weiterhin als vermisst, und 90 Prozent der syrischen Bevölkerung leben heute unterhalb der Armutsgrenze.

Viele Syrer:innen halten vor diesem Hintergrund selbst die Todesstrafe für Baschar al-Assad für nicht ausreichend – zumal es gut möglich ist, dass Moskau ihn niemals an die syrische Justiz übergeben wird.

14 Jahre Krieg in wenigen Sätzen abgehandelt

Wir wissen nicht, wie das Urteil gegen die Brüder Assad zustande gekommen ist. Die syrische Bevölkerung wurde nicht einmal darüber informiert, dass der ehemalige Diktator vor Gericht stand. Sicher ist jedoch, dass ein derart schnelles Urteil dem Ausmaß des kollektiven Leids der Syrer:innen nicht gerecht wird.

Das Gericht hätte dazu die Verbrechen bis ins kleinste Detail darlegen müssen: wann und wie viele Menschen getötet wurden, welche Waffen eingesetzt und welche Foltermethoden angewandt wurden, wo die Verbrechen stattfanden und wer welche Handlungen beging – ebenso wie die Namen und persönlichen Geschichten der Menschen hinter den Opferzahlen.

Es wäre die Gelegenheit gewesen, diese Phase der syrischen Geschichte zu dokumentieren. Der Prozess hätte einen klaren Bruch mit der Vergangenheit darstellen und den Wiederaufbau der Gesellschaft einleiten können – ein erster Schritt auf dem Weg zu Wahrheit und Versöhnung, die uns noch immer verwehrt bleiben. Ein solcher Prozess hätte zudem zeigen können, warum Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen bestraft werden müssen – und dass sie künftig bestraft werden, unabhängig davon, wer sie begeht.

Doch anders als im Fall von Najib ging Baschar al-Assads Urteil kein rechtsstaatliches Verfahren voraus. Die konkreten Verbrechen in ihrer erschreckenden Vielfalt wurden nicht benannt und es wurden keine Zeug:innen gehört. Die Opfer fanden keine Anerkennung. 

Das Urteil stützt sich auf den „vorsätzlichen und geplanten Mord an mehr als einer Person und an Kindern“ sowie auf „Folter, willkürliche Verhaftungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – ein verkürzter Abriss einer brutalen Kriegsmaschinerie und eines tiefgreifenden, kollektiven syrischen Traumas.

Es mag unmöglich erscheinen, einer Figur wie Baschar al-Assad einen umfassenden Prozess zu machen, doch die Überlebenden hätten die Möglichkeit verdient, über das Schicksal ihrer Angehörigen auszusagen. Und sei es nur, um einen kleinen Ausschnitt des syrischen Leids sichtbar zu machen.

Das syrische Volk kann die Verbrechen bezeugen

Ein Prozess gegen Assad hätte etwa die Witwe von Ghiath Matar als Zeugin laden können. Matar war einer der Anführer der gewaltfreien Jugendbewegung in Darayya. Die Aktivist:innen verteilten Wasserflaschen und Blumen an jene Soldaten, die den Befehl hatten, die Demonstrationen zu unterdrücken. Vier Tage nach seiner Festnahme im Jahr 2011 warf man Matars gefolterten Leichnam vor sein Haus.

Das Gericht hätte die Familie von Bassel Shehadeh anhören können. Bassel, ein junger Filmemacher, gab sein Fulbright-Stipendium in den USA auf und kehrte nach Syrien zurück, um jungen Revolutionär:innen beizubringen, wie sie den Aufstand und die Unterdrückung filmen und dokumentieren konnten. 2012 wurde er von einem Scharfschützen des Regimes erschossen.

Auch die Familie von Omar Aziz hätte es verdient, gehört zu werden. Aziz starb 2013 in einem Damaszener Gefängnis, weil er die Gründung lokaler Komitees vorbereitet hatte. Mit diesen Komitees entstand damals in ganz Syrien eine selbstverwaltete zivile Struktur, die Kommunikationskanäle aufrechterhielt und Überlebensmöglichkeiten bot.

Der ehemalige syrische Präsident Bashar al-Assad gestikuliert, während er am 26. August 2013 in Damaskus, Syrien, bei einem Interview mit einer russischen Zeitung spricht.
Baschar al-Assad 2013. (Photo: Picture Alliance / AP Photo)

Das Gericht hätte sich Zeit für die Aussagen von Überlebenden nehmen müssen, allen voran des Chemiewaffenmassakers von Ghouta, das von den seit 2013 vermissten Menschenrechtsaktivist:innen aus Douma („Douma Four“) umfassend dokumentiert worden ist. 

Dasselbe gilt für Überlebende der Massaker von Bayda oder Houla; für die Opfer der Fassbomben, welche Krankenhäuser, Schulen und Märkte zerstörten; für ehemalige Gefangene, die höllische Qualen erlitten, und für Angehörige der Zehntausenden, die unter Folter getötet wurden.

Ein solcher echter Prozess hätte auch in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden können. Das Problem war nicht nur die Abwesenheit von Baschar al-Assad, sondern auch das Fehlen eines rechtsstaatlichen Verfahrens und jeglicher Zeug:innen.

Dieses Urteil hätte ebenso gut am Tag nach Assads Flucht aus Syrien oder nach der Ernennung von Ahmed al-Scharaa zum Präsidenten verkündet werden können. So kann das syrische Volk nicht mit der Vergangenheit abschließen; es gibt keine Gerechtigkeit – weder als „transitional justice“ noch in anderer Form.

Jugoslawien und Kambodscha als Beispiele

Syrien ist nicht das erste Land, das Verbrechen dieses Ausmaßes durch ein kriminelles Regime ertragen musste. Mit internationaler Unterstützung hätte für Assad ein Sondertribunal nach dem Vorbild des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag eingerichtet werden können. Möglich wäre auch ein hybrides Gericht mit inländischen und erfahrenen ausländischen Richter:innen, wie die im Falle der Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha, die die führenden Vertreter der Roten Khmer strafrechtlich verfolgten.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit übersteigen zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeiten von Richter:innen in Syrien. Sie können weder auf Erfahrung mit solchen Fällen zurückgreifen noch auf ein dahingehend ausgearbeitetes Strafgesetzbuch.

Dennoch scheinen die Behörden der syrischen Übergangsregierung zufrieden damit zu sein, dieses Kapitel abzuschließen. Gerechtigkeit, so die implizite Aussage, sei hergestellt, sobald eine Auslieferung vereinbart und das Urteil vollstreckt worden sei. Diese Haltung wirkt, als sei das Urteil gegen Baschar al-Assad ein Versuch, die schwierige Aufgabe, Funktionäre und Verbündete aus der Assad-Ära zur Verantwortung zu ziehen, möglichst schnell hinter sich zu bringen.

In der Praxis haben bisher nur wenige Verbrechen Konsequenzen gehabt, einige Täter wurden festgenommen, während andere frei herumlaufen. Die syrische Bevölkerung hat jedoch einen Anspruch auf Transparenz und eine Erklärung.

Aus der symbolischen Inszenierung von Gerechtigkeit entsteht kein Rechtsstaat, der aus der Vergangenheit lernt, und 54 Jahre Assad-Herrschaft können nicht einfach ad acta gelegt werden. Die Geschichte hat uns immer wieder gezeigt, dass es ohne Gerechtigkeit keinen Frieden und ohne Rechenschaft keine Gerechtigkeit geben kann.

Baschar al-Assad verdient ein Urteil für jedes einzelne Opfer. Noch wichtiger ist es jedoch für die syrische Nation, strukturierte Strafverfahren zu erleben, die ein Gefühl von Gerechtigkeit und Fortschritt vermitteln.

 

Dieser Text ist eine redaktionell bearbeitete Übersetzung des englischen Originals. Übertragung von Leon Holly mithilfe KI-gestützter Übersetzungstools.

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