Noch kein Schlussstrich

Ein Tisch mit einem Foto und Kerzen.
Gedenkfeier für die getötete Rahma Ayat in Hannover, 8. Februar 2026. (Foto: Shrouk Ghonim/Qantara)

Der Mörder der 26-jährigen Algerierin Rahma Ayat ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Familie will dennoch in Berufung gehen. Auf Kritik stößt vor allem, dass rassistischer oder antimuslimischer Hass nicht als Motivation nachgewiesen werden konnte.

Von Shrouk Ghonim

Auf einem Holztisch in einem Gemeindezentrum in Hannover steht das Foto der Ermordeten. Um das Bild herum sind Rosen gelegt, Kerzen werden angezündet. Der Mord an Rahma Ayat hallt nach, fernab des Gerichtssaals, in dem der Mörder der jungen Algerierin im Januar zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.  

Die Gedenkveranstaltung am 8. Februar, organisiert vom Hannoveraner „Netzwerk gegen Feminizide” und der Gruppe FemRa, dient nicht nur dem Trauern. Sie schafft auch einen Ort, um das Urteil vom 23. Januar zu hinterfragen. Dass dem Mörder keine rassistischen Motive nachgewiesen wurden, führt weiter zu Diskussionen und Widerspruch. 

Wer war Rahma Ayat?

Rahma Ayat war zum Zeitpunkt ihrer Ermordung im Juli letzten Jahres 26 Jahre alt. Sie hatte in Algerien Architektur studiert und war 2023 im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Visums als Au-pair nach Deutschland gekommen.  

Sie beschloss, in Deutschland zu bleiben, und engagierte sich ehrenamtlich in einem Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnortes Hemmingen-Arnum in der Region Hannover. Zuletzt erhielt sie einen Ausbildungsvertrag als Krankenschwester. 

Ihre Ausbildung hätte im August 2025 beginnen sollen, doch der Traum wurde jäh beendet, als ihr Nachbar Alexander K. (31) am 4. Juli 2025 überraschend an ihrer Tür klopfte und ihr mehrere Messerstiche in Brust und Bauch versetzte. Aus der Wohnung sei Lärm und Rauchgeruch gekommen, gab er später an.  

Es gelang Rahma noch, um Hilfe zu rufen und zur Treppe zu kriechen, wo Nachbar:innen sie fanden und den Rettungsdienst alarmierten. Jedoch starb sie noch vor dessen Eintreffen. 

Gegenüber Qantara berichtete ihre Schwester Amal Ayat, dass Rahma bereits vor ihrem Tod von Belästigungen seitens ihres Nachbarn erzählt und vermutet habe, dass dies mit ihrem Kopftuch zusammenhänge. Zwar gab Amal dies auch gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft zu Protokoll, doch sollte dies nicht ausreichen, um vor Gericht das Tatmotiv „Hass“ zu beweisen. 

Die Familie von Rahma Ayat während der Urteilsverkündung am 23. Januar 2026. (Foto: Shrouk Ghonim/Qantara)
Rahma Ayats Vater Abdelhafiz Ayat, Schwester Amal Ayat, Mutter Zahra Ben Slimane sowie Rechtsanwältin Tuğba Sezer während der Urteilsverkündung am 23. Januar 2026 im Landgericht Hannover. (Foto: Shrouk Ghonim/Qantara)

Seit dem Mord ist auf zwei Wegen für Gerechtigkeit gekämpft worden: Zum einen auf dem Rechtsweg, der mit der lebenslangen Haftstrafe vorerst endete. Zum anderen durch zivilgesellschaftliches Engagement, getragen von Rahmas Familie, der Initiative „Gerechtigkeit für Rahma“ sowie dem „Netzwerk gegen Femi(ni)zide“, das sich auf Öffentlichkeitsarbeit und Prozessbeobachtung konzentrierte. 

Das Urteil

Um den Prozess mitzuverfolgen, waren Anfang Januar Rahmas Mutter, Vater und Schwester aus Algerien angereist, die in Deutschland von der algerischen Community, von Rahmas Freund:innen und dem „Netzwerk gegen Femi(ni)zide“ unterstützt wurden.  

Am 23. Januar, dem Tag der Urteilsverkündung, lag eine angespannte Stimmung über dem Landgericht Hannover. Der Gerichtssaal war überfüllt, Reihen von Menschen warteten draußen und wollten der Verhandlung beiwohnen, doch der Saal war zu voll. 

Im Gerichtssaal hielt Zahra Ben Slimane die Hand ihrer Tochter Amal. Das Gericht erlaubte Amal ausnahmsweise, das Wort zu ergreifen. „Ich hoffe, der Täter erhält die schwerstmögliche Strafe. Er soll sich sicher sein, dass die Gerechtigkeit Gottes ihn erwartet, wenn Rahma ihn fragen wird ‘Warum hast du mich getötet?’“, sagte Amal.  

Das Gericht verurteilte den Täter am Ende zu lebenslanger Haft mit der Möglichkeit einer Bewährung nach 15 Jahren. Einen Beweis für Frauenfeindlichkeit oder Fremdenfeindlichkeit seitens des Verurteilten sah es jedoch nicht. Die Tat wäre auch begangen worden, wenn sich jemand anderes hinter der Tür befunden hätte, so die Richterin. „Die Tat braucht kein Label, sie ist ganz und gar furchtbar.“ 

Hitzige Diskussionen nach dem Urteil

Die Beschreibung der Tat sorgt seit dem Urteil für hitzige Debatten. Das Strafmaß sei zwar das höchstmögliche, doch sei die Forderung nach Rechenschaft damit noch nicht erfüllt, erklärte die Initiative „Gerechtigkeit für Rahma“, die von Freund:innen und Unterstützer:innen der Familie gegründet wurde. Die Beschreibung des Tatmotivs beantworte aus Sicht der Familie noch nicht alle Fragen.  

„Wenn Beweise für bestimmte Motive fehlen, ist die Justiz verpflichtet, keine entgegengesetzten Entscheidungen zu treffen. Wir respektieren dies”, sagte eine Sprecherin gegenüber Qantara. „Allerdings sind wir als Initiative verpflichtet, Rahmas Familie zuzuhören. Wir können nicht ignorieren, dass Rahma ihrer Schwester Amal erzählt hatte, sie könne die hasserfüllten Blicke und Anfeindungen des Mörders nur mit ihrem Aussehen und ihrer Identität erklären.“ 

Die Familie fordert trotz der schweren Strafe eine weitere Prüfung der Umstände und des Tatmotivs. Sie gab bekannt, dass ihre Anwältin Tuğba Sezer das Gerichtsverfahren fortsetzen wird, auch um sicherzustellen, dass der Täter so lange wie rechtlich möglich hinter Gittern bleibt. 

Eine Frau umarmt eine Person vor einem Gerichtssaal in Hannover.
Zahra Ben Slimane, Rahma Ayats Mutter, nach dem Urteil am 23. Januar 2026 in Hannover. (Foto: Shrouk Ghonim/Qantara)

„Viele Fälle, die später als rassistisch oder frauenfeindlich eingestuft wurden, waren hinsichtlich ihrer Motive zunächst unklar. Die Motive wurden erst Jahre später bewiesen. Wir hoffen daher, dass uns und dem Gericht keine Details vorenthalten werden, die das Urteil gegebenenfalls ändern könnten”, so die Sprecherin von „Gerechtigkeit für Rahma” weiter.  

Auch das „Netzwerk gegen Femi(ni)zide” bezog Stellung”: Bei der Gedenkveranstaltung im Februar betonte es, Rahmas Ermordung müsse als Femizid und nicht als Einzelfall betrachtet werden. Die Begrenzung des Begriffs Feminizid auf romantische oder eheliche Beziehungen sei verkürzt. Das Netzwerk forderte ein breiteres Verständnis unter Berücksichtigung der sozialen Umstände, in denen Frauen allgemein unverhältnismäßig viel Gewalt ausgesetzt sind. 

Es kritisierte zudem den Fokus auf fehlende digitale Beweise, etwa aus Postings in sozialen Medien, für rassistischen Hass und Frauenfeindlichkeit in der Urteilsbegründung. Geschlechtsspezifische Gewalt erfordere keine explizite Hassbekundung.  

„Im Falle Rahmas müssen wir Femizid intersektional denken: Geschlechtliche Diskriminierung überschneidet sich mit antimuslimischem Rassismus. Rahma wurde gesellschaftlich als muslimische Frau gelesen. Dadurch war sie mehr Gewalt ausgesetzt und hat weniger Schutz und menschliche Wertschätzung erhalten.“ 

„Ich wünsche mir, dass ihr Name nicht in Vergessenheit gerät“

Neben der umstrittenen Beschreibung des Tatmotivs war es während des Prozesses zu einer Verfahrensfrage gekommen, die laut dem Netzwerk Besorgnis bei der Familie auslöste: Familienangehörige wiesen darauf hin, dass die Verdolmetschung nicht den Standards entsprochen habe, so dass sie den Feinheiten des Verfahrens nicht immer folgen konnten. 

Das Netzwerk wolle sich an die zuständigen Behörden wenden, um sicherzustellen, dass die Standards in Fällen, in denen Parteien aus dem Ausland involviert sind, eingehalten werden. Ein vollständiges Verständnis sei wesentlicher Bestandteil von Verfahrensgerechtigkeit.  

Die Medien forderte das Netzwerk zudem auf, den Sprachgebrauch im Zusammenhang mit der Tötung von Frauen zu überdenken, um klarzumachen, dass es sich um Femizide handele. 

„Rahma bedeutete der Familie alles, sie war mein erstes Kind“, sagte Rahmas Mutter, die zusammen mit ihrer Familie nach der Urteilsverkündung nach Algerien zurückkehrte. „Ich hoffe, dass ihr Name nicht in Vergessenheit gerät. Ich möchte, dass er zu einem Symbol für alle jungen Männer und Frauen wird, die voller Hoffnungen und Träume (nach Deutschland) kommen. Ich sehe Rahma in jedem von ihnen und möchte nicht, dass das, was ihr widerfahren ist, jemand anderem passiert.“ 

  

Dieser Text ist eine bearbeitete Übersetzung des arabischen Originals. Übersetzung von Serra Al-Deen.  

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